Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
958 Stiftungen. 3. Der k. k. Artillerie. Gegründet durch mehrere Vermächtnisse, insbesondere durch jenes des Oberstlieutenants Carl Anton von Linxweiler, und bestehend in 5230 fl. C. M. und 8224 fl. W. W. öffentlicher Fonds- Obligationen, deren Interessen nach der Bestimmung der General- Artillerie-Direction an vater- und mutterlose Kinder von der Artillerie-Waffe vertheilt werden. Dieser Fond wird vom 1. Artilierie-Regimente verwaltet. (D. 378, vom 12. März 1836, und D. 2229, vom 5. Juli 1836.) 14* Der Gräfin Cajetana von Auersperg, für zwei verwaiste Officiers-Töchter, welche kein 200 fl. übersteigendes jährliches Einkommen gemessen. Das Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 640 fl. C. M. Die Verleihung des jährlichen Interessen-Bezuges pr. 25 fl. 36 kr. C. M. auf Lebenszeit steht der Militär-Landesstelle in Mähren zu. (Section III, Abtb. 4, Nr. 5210, vom 17. December 1853.) 5« Der Gräfin Maria Francisca Batthyany-Strattmann. Das Capital beträgt 50.000 fl. W. W. Für solche Officiers-Witwen, welche keiner Staats - Pension fähig und arm sind, und deren Gatten im Stande der k. k. Militär- Dienstleistung gestorben sind. Sie war ursprünglich auf 11 solche Witwen gegründet, wovon fünf der ersten Classe jede 300 fl., und sechs der zweiten Classe 200 fl. W. W. jährlich aus gräflichen Renten zu erhalten hatten. Wird durch die niederösterreichische Statthalterei verwaltet. (D. 3024, vom 5. November 1840.) 6* Des Grafen Gebhard Blücher von Wahlstartt, und seiner Gemahlin Marie, geborne Gräfin Y^arisch-IBüniiich, zur Erinnerung an die Vermählungsfeier Allerhöchst Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., für einen armen männlichen Officiers- Waisen des Infanterie-Regiments Kaiser Franz Joseph Nr. 1, oder in Ermanglung eines solchen Waisen, für einen armen schlesischen männlichen Beamten-Waisen, bis zum erreichten Normal- Alter, Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercenligen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 24. April dem Stiftlinge zu erfolgen sind. Das Ernennungsrecht soll bei den Officiers-Waisen über Vorschlag des Commando des 1. Infanterie-Regiments dem betreffenden Landes- General-Commando, und bei den Beamten-Waisen dem k. k. schlesischen Landes-Präsidenten zustehen. (Section III, Abtb. 4, Nr. 7133, vom 11. Juli 1855.) Weiland Seiner k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Feldmarschalls ErahcrKOg Carl, zu Gunsten von zehn mittellosen, im Alter von 7 bis 20 Jahren stehenden Officiers-Töchtern; wovon wenigstens zwei Stiftungen für solche des den Namen Seiner kaiserl. Hoheit führenden 3. Infanterie-, und eben soviel für jene des 3. Uhlanen-Regiments.