Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stiftungen. 931 Das Vorschlagsrecht ist der Pettauer Invalidenhaus - Commission überlassen, das Verleihungsrecht steht dem Armee - Commando in Wien zu. (D. 149«, vom 26. Mai 1846.) 2?i. Des Priesters der Graner ErzdiÖcese Joseph von Döme. Das Capital besteht in einer Spercentigen verlosten Staats- Schuldverschreibung pr. 260 fl. C. M. und sind die Interessen am 19. April eines jeden Jahres an drei blinde Invaliden des Tyr- nauer Invalidenhauses gleich zu vertheilen; in deren ganzer oder theilweiser Ermanglung an Ein, zwei oder drei gut conduisirte Gemeine desselben Invalidenhauses. Das Verleihungsrecht steht dem Invalidenhaus-Commando zu. (D. 1148, vom 16. Aprii 1845.) 25. Des Johann Domonkos und Franz Eászló. Das Capital besteht in 2000 fl., von dessen Interessen die Hälfte am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers, und die andere Hälfte am Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin an 20 Invaliden des Tyrnauer Invalidenhauses vertheilt wird. Das Vorschlagsrecht steht der Tyrnauer Invalidenhaus-Commission, das Verleihungsrecht dem Armee - Commando in Ungarn zu. (D. 6309, vom 9. Jänner 1831.) 26. Des k. k. Oberlieutenant-Rechnungsführers der Gendar- merie-General-Inspection, Friedrich Ehrenstein. Für krüppelhaftc (realinvalide) Gendarmen. Das Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschrei­bungen, zusammen pr. 22.000 fl. C. M., wovon die Interessen jähr­lich am 18. August zu vertheilen sind. Das Recht der Verleihung steht dem jeweiligen Gendarmerie-Ge­neral-Inspector zu. (Section III, Abth.4, Nr. 5380, vom 19. December 1853, Nr. 1631, vom 28. Februar 1855, und Nr. 7805, vom 25. Juli 1855.) 21. Der Wahlbürgerschaft der Militär - Grenz - Communität Pancsova, unter dem Namen: „Kaiserin Elisabeth-Stif­tung;”, aus Anlass der Allerhöchsten Vermählungsfeier Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. errichtet. Das Stiftungs - Capital besteht in einer öpercenligen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., von deren jährlichen In­teressen alljährlich am 18. August, als dem Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät, fünf verunglückte Krieger, oder in deren Ermanglung die Angehörigen derlei Krieger, die durch Verkrüppelung, Verwundung oder sonst durch unverschuldete Armuth hilfsbedürftig sind , mit je zehn Gulden betheilt werden sollen. Zu dieser Betheilung hat das deutsch-banaler Grenz-Regi- ments-Commando aus seinem Bezirke drei, der Pancsovaer Magi­strat aber gemeinschaftlich mit der Wahlbürgerschaft aus dem Bereiche der Militär-Grenz-Communität Pancsova zwei Individuen in Vorschlag zu bringen. Das Verleihungsrecht steht auf lebenslang dem Herrn General- Major Freiherrn von Augustin, und nach dessen Ableben dem jeweiligen 59 *

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