Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1853)

Militär-Geistliche, Aerzte, Beamte und Justiz - Personale

858 Stiftungen. Dem apostolischen Feld-Vicariate steht das Benennungsrecht der aul­zunehmenden Mädchen zu, an welches daher die gehörig instruirten Aufnahms-Gesuche von den einzelnen Militär- und Truppen-Commanden im Wege der Vorgesetzten Armee- und Armee-Corps-Commanden, oder Gouvernements zu leiten sind. (Nr. 290, vom 28. Februar 1842 und Nr. 1073, vom 23. Juni 1842.) Stiftung des verstorbenen Obersten und Commun­dante n des Dragoner-Regiments iVr. 7, Jftaria-Vhe- resien-Ordens-Ritters und k. k» Kämmerers, Carl Freiherrn de Vaulx. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosten Staats- Schuldverschreibung pr. 300 fl., deren Interessen-Ertrag an die am 4. November jeden Jahres im Tyrnauer Invalidenhause befind­lichen Invaliden des Dragoner - Regiments Nr. 7 gleichmässig vertheilt wird. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Armee- Ober-Com- mando übertragen. (D. 2949, vom 22. Juni 1839.) Stiftung des Vereines zur Vnterstützimg österr. kais* Invaliden• Ihre Widmung ist für solche Officiere vom Hauptmanne ab­wärts, ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Sol­daten vom Unter-Officiere abwärts, welche in einem der Feld­züge der Jahre 1813, 1814 oder 1815 invalid geworden sind. Daraus erhalten 50 Officiere jeder .................100 fl. W. W. 200 invalide Unter-Officiere und sehr ver­dienstliche Gemeine jeder .............................. 50 fl. — — 11 75 invalide Gemeine jeder.....................- . 25 fl. — — u nd 4 Gemeine jeder........................................... 25 fl. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Juni, um mittelst eines immerwährenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr weiland Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damals glorreich geendeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegen­wärtig zu erhalten. Seine Majestät der Kaiser und König haben das Benen­nungsrecht zu dieser Stiftung. Sie wird vom Armee-Ober-Commando verwaltet. (D. 5216, vom 30. November 1839.)

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