Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

Stiftungen. 627 Die Betheilung mit (len Stiftungs-Interessen geschieht jähr­lich am 2. December, als dem Tage der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Das Präsentationsrecht steht dem jeweiligen Obersten und Regi- ments-Coramandanten des Infanterie-Regimentes Nr. 49, und das Ver­leihungsrecht, so wie die Aufrechthaltung der Stiftung dem Kriegs- Minister zu. (D. 2598, vom 28. April 1850.) Stiftung des Beneficianten Johann Crisanth maria Stross. Das Capital besteht aus öffentlichen Fonds - Obligationen im Betrage von 550 fl. Die hiervon entfallenden Zinsen werden alljährlich am Geburtstage des jeweiligen Landesfürsten, oder am Sterbetage des Stifters an die im Wiener Invalidenhause befindlichen würdigsten Invaliden, und, wenn sich darunter ge- borne Leopoldstädter befinden sollten, vorzüglich unter diese vertheilt. Die Auswahl dieser Invaliden ist dem Wiener Invalidenhause über­lassen. (D. 5952, vom 22. October 18.30.) Stiftung des Johann Edlen von Strzembosz• Bestehend in Staats - Obligationen verschiedener Gattung, zusammen pr. 3500 fl., deren Interessen für die Invaliden, wel­che von den Gütern des Stifters: Lasky, Sroki, Oiszanice, Fredoräcz, Novonolz und Mitulin in Galizien gebürtig, und zur k. k. Armee ausgehoben worden sind, oder in Zukunft werden ansgehohen werden, in deren Ermanglung aber für die Invali­den galizischer Nation überhaupt gewidmet sind. Die Verwaltung und Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Kriegs-Ministerium übertragen. (D. 2663, vom 7. Juni 1835.) Stiftung des pensionirten majors Joseph Szabó- Szent-miklossy de Bullafalva (*)• Das Stiftungs-Capital besteht aus 3 Sparcassa-Bücheln , zu­sammen über 396 fl. 21 kr. C. M. Die jährlichen Interessen sind an die, bei den gewöhnlichen Prüfungen sich als die vorzüglichsten erweisenden drei Zöglinge des Erziehungshauses vom Infanterie-Regimente Nr. 32 ohne Un­terschied der Religion immer am 18. August, als dem glorreichen Geburtstage Seiner Majestät des regierenden Kaisers zu ver­theilen. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung steht dem k. k. Kriegs-Ministe­rium zu. (L. 6931, vom 30. December 1851.)

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