Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

228 Stiftungen. Stiftung des Gerichtstafel-Beisitzers Jfoseph v. Szalag, auf Xulagen für drei aus dem Neusiedler Bezirke durch Alter oder körperliche Gebrechen invalid gewordene» schon entlassene oder zu entlassende heute des Infanterie - Begiments Nr» 19• Das Stiftungs-Capital besteht in einer Öpercentigen Staats- Schuldverschreibung über 545 fl. Die Betheilung hat durch das Regiments-Commando zu geschehen. Für die Erhaltung dieser Stiftung hat das k. k. Kriegs-Ministerium zu sorgen. (D. 1931, vom 25. Juni 1847.) Stiftung des Oberlieutenants Szápanyos• Bestehend in zwei 4percentigen Verlosungs - Obligationen pr. 110 und 500 fl. zum Besten des Erziehungshauses des In­fanterie-Regiments Nr. 51, wovon die Interessen zur Beischaf­fung von Schnupftüchern und eines deutschen Gebetbuches für einen jeden der austretenden Erziehungsknaben verwendet wer­den sollen. (D. 3577, vom 11. October 1846.) 1. Stiftung des pensionirten Rittmeister - Auditors Jfoseph von Szathmáry. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Stiftungs-Obligation pr. 1000 fl., wovon die Interessen alle vier Jahre mit 200 fl. C. M. für ein vom Wachtmeister zum Officier avancirendes Individuum des 5. Huszárén - Regiments, welches nicht nur ein geborner Ungar, sondern auch der vaterländischen Sprache voll­kommen mächtig und gut conduisirt seyn muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des aller­höchsten Aerars zu bewilligenden Equipirungs-Douceurs dess- halb für verlustig erklärt werden soll. (D. 3386, vom 27. September 1845.) 2. Stiftung des pensionirten Rittmeister-Auditors Jfoseph v• Szathmáry• Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten des lombardisch-venetianischen Landes-Militär-Commando, das Benennungs­recht dem dortländigen Judicium delegatum, endlich die Aufrechthal­tung der Stiftung dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.)

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