Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
228 Stiftungen. Stiftung des Gerichtstafel-Beisitzers Jfoseph v. Szalag, auf Xulagen für drei aus dem Neusiedler Bezirke durch Alter oder körperliche Gebrechen invalid gewordene» schon entlassene oder zu entlassende heute des Infanterie - Begiments Nr» 19• Das Stiftungs-Capital besteht in einer Öpercentigen Staats- Schuldverschreibung über 545 fl. Die Betheilung hat durch das Regiments-Commando zu geschehen. Für die Erhaltung dieser Stiftung hat das k. k. Kriegs-Ministerium zu sorgen. (D. 1931, vom 25. Juni 1847.) Stiftung des Oberlieutenants Szápanyos• Bestehend in zwei 4percentigen Verlosungs - Obligationen pr. 110 und 500 fl. zum Besten des Erziehungshauses des Infanterie-Regiments Nr. 51, wovon die Interessen zur Beischaffung von Schnupftüchern und eines deutschen Gebetbuches für einen jeden der austretenden Erziehungsknaben verwendet werden sollen. (D. 3577, vom 11. October 1846.) 1. Stiftung des pensionirten Rittmeister - Auditors Jfoseph von Szathmáry. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Stiftungs-Obligation pr. 1000 fl., wovon die Interessen alle vier Jahre mit 200 fl. C. M. für ein vom Wachtmeister zum Officier avancirendes Individuum des 5. Huszárén - Regiments, welches nicht nur ein geborner Ungar, sondern auch der vaterländischen Sprache vollkommen mächtig und gut conduisirt seyn muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des allerhöchsten Aerars zu bewilligenden Equipirungs-Douceurs dess- halb für verlustig erklärt werden soll. (D. 3386, vom 27. September 1845.) 2. Stiftung des pensionirten Rittmeister-Auditors Jfoseph v• Szathmáry• Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten des lombardisch-venetianischen Landes-Militär-Commando, das Benennungsrecht dem dortländigen Judicium delegatum, endlich die Aufrechthaltung der Stiftung dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.)