Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

Stiftungen. 821 35. Stiftung des gewesenen k. k. Olmützer Absatz- Postmeisters Jacob Scholz (*)• Zu Gunsten des Knaben-Erziehungshauses vom Infanterie-Re- gimente Nr. 12. Diese Stiftung besteht in drei Stück Spercentigen Staats- Schuldverschreibungen, jede zu 100 fl., wovon die Interessen zu gleichen Theilen an zwei der vorzüglichsten Zöglinge dieser Bildungs-Anstalt vertheilt werden sollen. (D. 1870, vom 26. Mai 1845.) Stiftung des Marine-Lieutenants Adam Schram• Bestehend in einer 2 % percentigen Hofkammer-Obligation pr. 3385 fl. zum Besten des Erziehungshauses des Infanterie- Regiments Nr. 51, wovon die Interessen zur Betheilung der austretenden Zöglinge mit Geld und etwas Wäsche, so wie zur Bewirthung der Knaben an Festtagen, besonders am 18. October, als dem Jahrestage der Schlacht bei Leipzig, bestimmt sind. (D. 3577, vom 11. October 1846.) Stiftung des fürstlichen Hauses zu Schwarzenberg. Sie besteht in 4000 fl. in böhmisch-ständischen Aerarial-Ob- ligationen, wovon die Interessen, nebst jährlichen 40 fl. W. W. aus den Renten der Herrschaft Wittingau, einem feldärztlichen Zöglinge des niederen Lehr - Curses, welcher aber auf den in den k. k. Erbstaaten gelegenen fürstlichen Herrschaften geboren seyn muss, jährlich verabfolgt werden. Dem Regierer dieses fürstlichen Hauses ist das Recht Vorbehal­ten , einen feldärztlichen Zögling für den Genuss dieses Stipendiums zu präsentiren. (L. 309, vom 2. Februar 1826.) Stiftung des k* k. General-Majors Friedrich Fürsten zu Schwarzenberg. Bestehend in einer öpercentigen verlosten Staats-Schuld­verschreibung pr. 170 fl., wovon die jährlichen Interessen einem verdienten Manne aus dem Stande des Prager Invalidenhauses, der in dem k. k. Pionnier-Corps gedient hat, oder in Ermang­lung dessen, einem anderen, jedodh einem gebornen Böhmen, am 29. März, als dem Jahrestage der Ueberschwemmung von Prag verliehen werden sollen. Das Präsentations - Recht ist dem Landes-Militär-Commando in Böhmen eingeräumt} die Obsorge für die Erhaltung des Stiftungs-Capi- tals steht dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (D. 4430, vom 14. December 1846.)

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