Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
822 Stiftungen. Stiftung des Feldstabs-Arztes Johann Sehlisch. Derselbe hat drei Wiener Stadt - Banco - Obligationen im Gesammtbetrage von 3000 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instrumenten für die Aerzte der beiden Warasdiner Gränz-Regimen- ter und zur Anlegung einer im gemeinschaftlichen Spital zu Bellovar aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Gränz-Truppen-Bri- gade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments- oder Chef-Aerz- ten der Warasdiner Regimenter zu bewirken. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Kriegs-Ministerium übertragen. (B. 5411, vom 31. December 1841.) Stiftung des am lit. November 1836 im Peterwar- deiner Grdnz-Regimente verstorbenen Gollubinzer katholischen Pfarrers Johann Selishkar. Derselbe hat ein in einer 4percentigen Verlosungs - Obligation bestehendes Capital pr. 702 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die davon entfallenden Interessen zur Unterstützung der ärmeren Classe der Gollubinzer Gränzer in Entrichtung der jährlichen Steuern verwendet werden. Die Auswahl der Gränzfamilien ist der Gollubinzer Compagnie, einvernehmlich mit dem dortigen Pfarramte, und im Falle sie nicht einig werden sollten, die Entscheidung dem Peterwardeiner Gränz- Regiments-Commando überlassen. (B. 3608, vom 25 August 1843.) Stiftung des Vincenz Setleie Ritters von Rlumenburg. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung von 1000 fl., deren Interessen als eine Zulage für den jeweiligen, an Lebensjahren ältesten Invaliden des Wiener Invalidenhauses gewidmet sind. (D. 5257, vom 13. November 1833.) f. Stiftung des Gratzer Rärgers F. JE. Settele Ch Für zwei in den Feldzügen 1848 und 1849 verkrüppelte Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 47. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4percentigen Metal- lique-Obligation pr. 300 fl. Das Recht der Zuerkennung und Vertheilung steht dem genannten Regiments-Commando, die Aufrechthaltung dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (D. 1517, vom 13. März 1850.) A