Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
820 Stiftungen. Stiftung des Feldmarschall-Lieutenants Carl von Schmerling (*), für das Erziehungshaus des Infanterie-Regiments Nr. 29. Mit einem Capitale von 4000 fl. in öpercentigen Metallique-Obliga- tionen, wovon die Interessen eines Jahres einem ehemaligen Zöglinge dieses Institutes bei seiner Beförderung zum OfFicier als Equipirungs-Beitrag verabfolgt werden sollen. (L. 1142, vom 31. März 1849.) Stiftung des Joseph Freiherrn v. Sclimidburg, k• k• Landes-Gouverneurs in Illirien. Für einen im Villacher Kreise gebürtigen Invaliden des vaterländischen Infanterie-Regiments Nr. 7, oder in Ermanglung eines solchen Invaliden, für einen Erziehungsknaben desselben Regiments. Das Capital besteht aus drei Metallique - Obligationen im Gesammtbetrage von 300 fl., die davon entfallenden Interessen sind dem Stiftlinge am 1. März jeden Jahres zu erfolgen. Das Stiftungsvermögen verwaltet das k. k. Kriegs-Ministerium. Das Vorschlagsrecht ist dem Werbbezirks-Commando des obgedachten Regiments, das Ernennungsrecht aber dem jeweiligen Bezirks- Hauptmanne zu Villach eingeräumt. (D. 358, vom 17. Februar 1837.) Stiftung des Neusatzer Wahlbürgers und kön. Lotto- Collectanten Joseph Schmidt, für das Erziehungshaus des Infanterie-Regiments Nr, 52, Bestehend in einer 4percentigen Verlosungs-Obligation pr. 201 fl. , wovon der jeweilige Regiments - Commandant unter Ueberwachung des k. k. Kriegs-Ministeriums die jährlichen Interessen an vier Zöglinge der besten Capacität zu vertheilen hat. (D. 2431, vom 23. Juli 1847.) 1. Stiftung des k• k• Absatz-Postmeisters zu Olmütz, Jacob Scholz• Mit einem Capitale von 600 fl. W. W. in zwei Staats-Schuldverschreibungen, jede zu 100 fl. á 5 pCt. und in einer derlei Obligation ebenfalls zu lob fl. ä 4 pCt. Convent. Münze, wovon die Interessen jährlich zu gleichen Theilen an zwei in den Berufsstudien sich vorzüglich auszeichnende Zöglinge des Erziehungshauses von dem Infanterie - Regiment Nr. 57 vertheilt werden sollen. Die Obsorge über die Stiftung steht dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (D. 1149, vom 26. März 1845.)