Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

Stiftungen. 799 Stiftung durch Verlassenschaft des Hauptmannes Joseph Loutz vom, Linien - Infanterie - Regimente Nr. i4. Sie besteht in einer 2% percentigen Wiener Stadt-Banco- Obligation pr. 4000 fl., wovon die Interessen zur besseren Sub­sistenz der Erziehungshaus - Zöglinge von dem Infanterie-Regi- mente Nr. 14 bestimmt sind. (D. 2208, vom 7. Juli 1846.) Stiftung des invaliden Corporals Michael Lovász* Bestehend in einer 5 percentigen Staats-Schuldverschreibung von 100 fl., deren jährliches Interesse für den jeweiligen Estandart-Führer der Oberst-Division des Huszárén - Regiments Nr. 3 als Zulage gewidmet ist. Die Betheilung wird vom Regiments - Commando alljährlich am 30. Mai vorgenommen. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Kriegs-Ministerium ob. (D. 4967, vom 7. November 1837.) 1 • Stiftung Seiner k* k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ludwig» für das Miochst-Ihren Namen führende Linien-Infanterie - Regiment Nr. S. Bestehend in 2 fiinfpercentigen Metallique - Staats-Schuld­verschreibungen jede von 1000 fl., aus deren jährlichen In­teressen von 100 fl. am 15. August jeden Jahres, als am Ge­dächtnisstage der am 15. August 1847 gehaltenen 200 jährigen Jubelfeier der Errichtung des gedachten Infanterie-Regiments an fünf der würdigsten Individuen dieses Regiments vom Feld­webel abwärts bis inclusive einen Regiments-Erziehungshaus- Zögling zu betheilen seyn sollen. (K. 5910, vom 24. December 1847.) 2. Stiftung Seiner k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ludwig, bei der am 21. April IS51 eingetretenen SOj übrigen Inhabung des In­fanterie-Regiments Nr. S (*}. mit dem Capitale von 8000 fl. in Staats-Schuldverschreibungen zu 5 Percent auf einen Platz im Hernalser Officiers-Töchter-Bildungs- Institute, für die Tochter eine3 Officiers jenes Regiments, mit den Eigenschaften, welche Competentinnen um einen Aerarial-Platz be­sitzen müssen. Die Besetzung dieses Platzes steht über Vorschlag des Regiments dem jeweiligen Regiments-Inhaber, in dessen Ermanglung aber dem Rc- gimenls-Commandanten zu. Das k. k. Kriegs-Ministerium hat für den Vollzug dieser Stiftung, wie für die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales, als eines unan­greifbaren Fondes Sorge zu tragen. (L. 6930, vom 12. December 1851.)

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