Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
800 Stiftungen. Stiftung des verstorbenen Obersten Alexander Freiherrn von Funden (*)• Für das Erziehungshaus des Infanterie-Regiments Nr. 2. Zu Gunsten eines Erziehungshaus-Knaben, der zum Regimente ausgemustert wird. Die 4percentigen Interessen des Stiftungs-Capitales pr. 300 fl. sind ihm, da er kein Handgeld bekommt, zur Anschaffung einiger Bedürfnisse bar auszufolgen. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Oberst und Commandant des Regiments, und die Obsorge für das Stiftungs-Capital das k. k. Kriegs-Ministerium. (D. 1147, vom 11. April 1845.) Stiftung des Daniel Mac - Carthy. Mit einem aus öffentlichen und Privat-Obligationen bestehenden Capitale von 17.600 fl., dessen jährliches Interesse für zwei Witwen der verdienstvollsten Officiere des k. k. Linieninfanterie - Regiments Nr. 8 gewidmet ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Kriegs-Ministerium ob, das Recht aber, die Stiftungsgenüsse zu verleihen , ist dem jeweiligen Regiments - Commandanten des erwähnten Infanterie - Regiments überlassen. (D. 3408, vom 9. Juni 1836.) Stiftung des Verfertigers chirurgischer Instrumente, Johann Maillard> Sie besteht in 300 fl. einer 4percentigen Staats - Obligation, wovon die Interessen mit jährlichen 12 fl. zur Prägung einer silbernen Preis - Medaille bestimmt sind, welche an einen Schüler des niederen feldärztlichen Lehr-Curses jährlich zu ertheilen ist, der sich in den Studien dieses Curses vorzüglich ausgezeichnet hat. (Vom 34. October 1787). Stiftung des Fähnrichs Johann Nepomuk Marsovslsy Edlen v. Marsowa* Die Aeltern dieses Fähnrichs, der Expedits-Director der k. ungarischen Hofkanzlei, Joseph Marsovsky Edl. v. Marsowa und Antonia, geborne v. Kormányi, haben den ihnen von gedachtem Sohne ab intestato zugefallenen Nachlass, bestehend in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung von 100 fl. und einer 2| percentigen Wiener Stadt - Ranco - Obligation von 100 fl. unter obigem Titel zu einem Stiftungs - Capitale mit der Widmung bestimmt, dass die Interessen davon jenem zur Ausmusterung angetragenen Zöglinge des Erziehungshauses vom 9.