Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

798 Stiftungen. wenn einst keine Invaliden dieser Classe vorhanden seyn wer­den , für Kinder solcher Invaliden, die sich im Dienste ausge­zeichnet haben, als Beitrag zur Erziehung. Die Geeigneten kön­nen öfter betheilt werden. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. (D. 1384, vom 23. März 1816.) Stiftung der verstorbenen Feldmarschall-Lieutenants- Witwe Francisco Antoinette Freiin von Longueville, gebomen Devillers. Das Stiftungs-Capital bildet die verloste k. k. Staats-Schuld­verschreibung Nr. 16.735, ddo. 1. November 1840, á 5 Percent pr. 1000 fl., deren jährliches Erträgniss für zwei der ältesten dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder-Oesterreich befindli­chen Individuen, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts oder deren Witwen, bestimmt ist. Das Vorschlagsrecht dazu hat das k. k. Landes-Militär-Commando in Oesterreich. Die Betheilung, so wie die Ueberwachung der Stiftung ist dem k. k. Kriegs-Ministerium auferlegt. (D. 2540, vom 28. September 1841.) Stiftung des Stadthauptmanns zu Carlstadt, Enterich Lopasich• Bestehend in einem Capitale pr. 150 fl. C. M., von dessen Interessen jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers Franz I. (12. Februar) zwei Invaliden croatisclier Nation, alle Jahre ab­wechselnd von einem anderen der vier Carlstädter Gränz-Infan- terie - Regimenter, zu gleichen Theilen zu betheilen sind. Die Auswahl der zu Betheilenden ist den betreffenden Obersten und Regiments - Commandanten , die Bestätigung dem croatisch-slavo- nischen Landes-Militär-Commando eingeräumt. (Vom 20. August 1833.) Stiftung des Feldmarschalls Gideon Freiherm v. Loudon. Besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 732 fl. C. M., deren Interesse für arme Soldatenkinder des vom Stifter innegehabten Infanterie - Regiments Nr. 29 bestimmt ist. Die Vertheilung der Stiftungs - Interessen steht dem jeweiligen Obersten und Commandanten dieses Infanterie - Regiments zu. Die Aulrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Kriegs-Ministerium übertragen. (D. 4932, vom 8. November 1835.)

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