Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1851)

CAVALLERIE

Stiftungen. 708 Stiftuny des k. k. Absatz-Postmeisters zu Olmiitz, Jacob Scholz• Mit einem Capitale von 500 fl. W. W. in zwei Staatsschuld­verschreibungen, jede zu 100 fl. á 5 pCt. und in einer derlei Obligation ebenfalls zu 100 fl. á 4 pCt. Convent. Münze, wovon die Interessen jährlich zu gleichen Theilen an zwei in den Be­rufsstudien sich vorzüglich auszeichnende Zöglinge des Erzie­hungshauses von dem Infanterie - Regiment Nr. 57 vertheilt werden sollen. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegsministerium zu. (D. 1149, vom 26. März 1845.) Stiftung des Marine-Fieulenants Adam Schram• Bestehend in einer 21/2 percentigen Hofkammer-Obligation pr. 3385 fl. zum Besten des Erziehungshauses des Infanterie- Regiments Nr. 51, wovon die Interessen zur Betheilung der austretenden Zöglinge mit Geld und etwas Wäsche, so wie zur Bewirthung der Knaben an Festtagen, besonders am 18. October, als den Jahrestag der Schlacht bei Leipzig, bestimmt sind. (D. 3577, vom 11. October 1846.) Stiftung des /«. k* Herrn General-Jtlajors Friedrich Fürsten zu Schwarzenberg. Bestehend in einer 5 percentigen verlosten Staatsschuld- ver&chreibung pr. 170 fl., wovon die jährlichen Interessen einem verdienten Manne aus dem Stande des Prager Invalidenhauses, der in dem k. k. Pionnier-Corps gedient hat, oder in Ermang­lung dessen, einem anderen, jedoch einem gebornen Böhmen, am 29. März, als dem Jahrestage der Ueberscliwemmung von Prag verliehen werden sollen. Das Presentations - Recht ist dem Landes-Militär-Commando in Böhmen eingeräumt j die Obsorge für die Erhaltung des Stiftungs-Capi- tals steht dem Kriegsministerium zu. (D. 4430, vom 14. December 1846.) Stiftung des Feldstabs-Arztes Johann Sehlisch. Derselbe hat drei Wiener Stadt - Banco - Obligationen im Gesammtbetrage von 3000 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instru­menten für die Aerzte der beiden Warasdiner Gränz-Regimen- ter und zur Anlegung einer im gemeinschaftlichen Spital zu Bellovar aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Gränz-Truppen-Bri- gade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments- oder Chef-Aerz- ten der Warasdiner Regimenter zu bewirken. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Kriegsmini­sterium übertragen. (B. 5411, vom 31. December 1841.)

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