Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1851)

CAVALLERIE

Stiftungen, 709 Stiftung des am 14. November 1836 im Peterwar- deiner Gränz-Regimente verstorbenen Gollubinzer katholischen Pfarrers Johann Selishkar. Derselbe hat ein in einer ^percentigen Verlosungs - Obli­gation bestehendes Capital pr. 702 fl. mit der Bestimmung ge­widmet, dass die davon entfallenden Interessen zur Unterstützung der ärmeren Classe der Gollubinzer Granzer in Entrichtung der jährlichen Steuern verwendet werden. Die Auswahl der Gränzfamilien ist der Gollubinzer Compagnie, einvernehmlich mit dem dortigen Pfarramte, und im Falle sie nicht einig werden sollten, die Entscheidung dem Peterwardeiner Gränz- Regiments-Commando überlassen. (B. 3608, vom 25. August 1843.) Stiftung des Vincenz Settele Slitters von ISlumenburg• Das Capital besteht in einer öpercentigen Staatsschuldver­schreibung von 1000 fl., deren Interessen als eine Zulage für den jeweiligen, an Lebensjahren ältesten Invaliden des Wiener Invalidenhauses gewidmet sind. (D. 5257, vom 13. November 1833.) Stiftung des Bürgers Joseph Seimig zu Raibach• Mit einem Capitale von 100 fl. in einer 21/3 percentigen krainerisch-ständischen Obligation, wovon die jährlichen Inter­essen dem besten Schüler des Erziehungshauses von dem In- fanterie-Regimente Nr. 17 verabfolgt werden sollen. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem Kriegsministerium ob. (D. 1875, vom 6. Juni 1S45.) Stiftung des Joseph Seunig• Die Widmung ist für einen Invaliden mit monatlich lfl.W.W. Das Benennungsrecht hat der jeweilige Oberbeamte des Gutes des Stifters , genannt Strobelhof in Inner - Oesterreich. (D. 2212, vom 5. Juni 1820.) Stiftung des Anton Gilbert Edlen v. Seydel, Capital 1000 fl. zu 5 pCt. Conv. Münze. Das jährliche Interesse ist bei einer festlichen Veranlas­sung an fünf solche Invaliden des Wiener Invalidenhauses, welche noch mit keiner der im Laufe der letzten Kriege für In­validen errichteten Stiftungen betheilt worden sind, zu gleichen Theilen zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht steht bei dem Invalidenhaus-Commando; die Verwaltung und Aufrechthaltung liegt dem k. k. Kriegsministerium ob. (D. 2970, vom 14. Juli 1826.)

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