Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1850)
CAVALLERIE
Stiftungen. 651 Stiftung des k. k. Absatz-Fostmeisters zu Olmütz, Jacob Scholz. (1846.) Mit einem Capitale von 500 fl. AV. W. in zwei Staatsschuld- verschreil)ungen, jede zu 100 fl. ä 5 pCt. und in einer derlei Obligation ebenfalls zu 100 fl. ä 4 pCt. Convent. Münze, wovon die Interessen jährlich zu gleichen Theilen an zwei in den Berufsstudien sich vorzüglich auszeichnende Zöglinge des Erziehungshauses von dem Infanterie - Regiment Nr. 57 vertheilt werden sollen. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegsministerium zu. Stiftung des Jflarine^flieutenants Adam Schram. (1846.) Bestehend in einer 2 l/z percentigen Hofkammer - Obligation pr. 3385 fl. zum Besten des Erziehungshauses des Infanterie- Regiments Nr. 51, wovon die Interessen zur Betheilung der austretenden Zöglinge mit Geld und etwas Wäsche, so wie zur Bewirthung der Knaben an Festtagen, besonders am 18. October, als den Jahrestag der Schlacht bei Leipzig, bestimmt sind. Stiftung des k. k> Herrn Oberstlieutenants in der Armee, Friedrich Fürsten zu Schivar zenberg. Bestehend in einer 5percentigen verlosten Staatsschuldverschreibung pr. 170 fl., wovon die jährlichen Interessen einem verdienten Manne aus dem Stande des Prager Invalidenhauses, der in dem k. k. Pionnier-Corps gedient hat, odúiéin Ermanglung dessen, einem anderen, jedoch einem gebprpen Böhmen, am 29. März, als dem Jahrestage der Ueberschweminung von Prag verliehen werden sollen. Das Präsentations-Recht ist dem General-Commando in Böhmen eingeräumt j die Obsorge für die Erhaltung des Stiftungs-Capitals steht dem Kriegsministerium zu. Stiftung des Feldslabs-Arztes .Johann Sehlisch. Derselbe hat drei Wiener Stadt - Banco - Obligationen im Gesammtbetrage von 3000 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instrumenten für die Aerzte der beiden Warasdiner Gränz-Regimen- ter und zur Anlegung einer im gemeinschaftlichen Spital zu Bellovor aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Gränz-Truppen-Bri- gade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments- oder Chef-Aerz- ten der Warasdiner Regimenter zu beivirken. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Kriegsmini- sterhim übertragen.