Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)
CAVALLERIE
52G Stiftungen. Die Verwaltung desselben und die Vertheilung der Interessen steht der dortigen Invalidenhaus-Commission zu. Die Aufrechthaltung der Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe aufgetragen. Stiftung eines Ungekannten. Sie wird von Joseph Bauer, Edlen von Fridau, Inhaber der Herrschaft Gutenhag und Fridau im Marhurger Kreise, und von dessen Nachkommen , dann aber von dem jeweiligen Besitzer der Herrschaft Fridau verwaltet. Sie ist für neun Invaliden im Invalidenhause zu Pettau, welche jedes Jahr am Geburtsfeste Sr. Majestät des Kaisers Franz I. zu betheilen sind. Stiftung eines ungenannt segn wollenden Menschenfreundes in tű ién. Diese Stiftung hat zum Zwecke, jene edle Handlung der Vergessenheit auf ewige Zeiten zu entreissen, welche die Mannschaft des k. k. 2. Feld-Artillerie-Regiments vom Corporalen abwärts dadurch geübt, dass sie für die im Jahre 1838 durch Ueberschwemmung verunglückten Bewohner Ungarns den Arbeitslohn für das winterliche Bleigiessen ohne besondere Aufforderung mit 122 fl. 21 kr. Conv. Münze bereitwilligst gewidmet hat. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Metall- Obligation pr. 1000 fl., deren jährliches Erträgniss für zwei der ausgezeichnetsten Individuen des 2. Feld - Artillerie - Regiments vom Corporalen abwärts bestimmt ist. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Hofkriegsrathe ob. Stiftung eines nicht genannt segn IVollenden. Das Stiftung's-Capital besteht in einer Actie der k. k. österreichischen priv. National-Bank, und ist für die im 4. galizischen Regiments-Knaben-Erzieliungshause befindliche Abtheilung des Infanterie-Regiments Nr. 20 auf ewige Zeiten mit der Bestimmung gewidmet, dass die abfallenden Zinsen alljährlich am Schlüsse des ganzjährigen Courses zu Prämien an Geld oder nützlichen Anschaffungen für die fleissigsten Zöglinge verwendet werden sollen. Stiftung eines Ungenannten. Für einen im Kriege verstümmelten Invaliden des Infanterie- Regimentes Nr. GO. Die Auswahl und Betheilung steht diesem Regimente zu.