Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)

CAVALLERIE

Stiftungen. 503 zur Verbésserung der Soldaten-Knaben -Erziehungshäuser der k. k. Linien-Infanterie-Regimcntcr Mazzucheli Nr. 10 und Kut­schern Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regiments- Commando ob. Gener ul der Cavallerie Michael Freiherr v. Miien- may er'sehe Stiftung , von dem Militär-JEtat in Mäh­ren und Schlesien zur fünfzigjährigen llienstes- Jubelfeier für diesen ihren Chef am 16. November 1&2& begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 0006 11. 24^ kr. Von dem Er­trage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Regimentes Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher 100 11. W. W. oder 40 11. C. M. be­theilt werden. Die Fürwahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie, Freiherrn v. Kienmayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgtem Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberoffieier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich v. Kienmayer’sclien Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberoffieier dienen sollte , so übergehet das Präsenta­tions-Recht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren. Stiftung des Stabs- Feldarztes Joseph Anton Mi tim. Diese besteht in einer nieder-österreichisch-landständischen 4pcrcentigen Obligation pr. 1000 fl., und einer opercentigen Hofkammer-Obligation pr. 1000 11. Von beiden sollen die Interes­sen pr. 45 11. Wiener Währung jährlich nach dem Willen des Stifters zur Unterstützung eines aus Würzburg gebürtigen aka­demischen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines andern Avürdigen verwendet werden. Dem Akadenrie-Director ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten. Stiftung des Artillerie - Obersten v. Kocht. Für drei arme, den Wissenschaften und Künsten sich wid­mende Kinder von Kriegskanzlci-Beamten, zu jährlichen 100 fl für jedes. Verwaltet durch die nieder-österreichische Landes-Regierung. Das Besetzungsrecht steht bei dem Ilofkriegsrathe.

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