Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)
CAVALLERIE
504 Stiftungen. Stiftung des k,k,MSathes und Stabs-Feldarztes, Doctor Emanuel König• Sie bestellt in 884 fl. in 5percentigen Staatsschuldverschreibungen, wovon die Zinsen einem mittellosen feldärztlichen Zöglinge des niederen Lehr-Courses an der mediciniscli - chirurgischen Josephs-Akademie nach vollständig beendetem Lelir-Course, und wenn er die Studien daselbst mit Auszeichnung zurück gelegt hat, als eine Aushilfe zu seinem Rigorosum zugewendet werden. Das Präsentations-Recht steht dem Gremium der Josephs-Akademie , das Verleihungsrecht aber dem Director derselben zu. Stiftung des Gráfén Joseph Kolloivrat - Krakovsky, Freiherrn t*. Fgeszti. Für einen auf dessen Herrschaften gebürtigen Invaliden, und wenn sich kein solcher fände , für den sonst verdienstlichsten Invaliden, welchen das General - Commando in Böhmen zu benennen hat. Die Betheilung geschieht jährlich. Stiftung des katholischen Itischofes in Siebenbürgen, Vi Co l aus Kováts von Csik - 'R'usniid, Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staatsschuldverschreibung von 4000 fl. , von deren jährlichen Interessen fortwährend zwei Szekler-Gränz-Knaben, und zwar einer immer aus dem Bezirke des Szekler-Gränz-Husaren-Regiments, und der andere abwechselnd aus einem der zwei Szekler - Gränz- Infanterie-Regimenter im Szekler - National - Erziehungshause zu Kezdi - Vásárhely erzogen und ausgebildet werden. Die Besetzung der beiden Stiftungs-Plätze geschieht von dem jeweiligen commandirenden Generale in Siebenbürgen. Stiftung des verstorbenen Majors Joseph Kraus vom O, Husaren-Kegimente, Stiftungs-Capital 10,501 fl. 40 kr. C. JVI. ä 5 Percent. Die Interessen werden dazu verwendet, um hiervon Kinder der obligaten Mannschaft des 9. Husaren - Regiments als Kostzöglinge in dem Erziehungshause des Infanterie - Regiments Erzherzog Franz Carl erziehen zu lassen. Das Präsentations-Recht hat das 9. Husaren-Regiment, über dessen Vorschläge dem ungarischen General - Commando die Entscheidung Vorbehalten ist.