Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1827)

CAVALLERIE

452 Stiftungen. Stiftung des Infanterie-Regiments Nr. 60. Für Invaliden des eigenen Regiments nach dessen Auswahl und Bestimmung. Das Capital bestehet in 1000 fl. Stiftung des Hauptmanns Happel. Das Recht hierzu vorzuschlagen, besitzt das Niederöst. Gene­ral-Commando. Sie ist für kiüppelhafle, ohne ihre Schuld verarmte Personen ohne Un­terschied des Geschlechtes und des Militär-oder Civilstandes gewid­met; nur hat Ley gleicher Dürftigkeit eine Person des Militärstan­des den Vorzug. Der Stiflungsgenufs besteht für zwey Individuen. Stiftung des Artillerie - Obersten v. Köchl. Verwaltet durch die Niederöst. Landes-Regierung. Für drey arme den Wissenschaften und Künsten sich widmende Kinder von Kriegskanzley-Beamten , zu jährlichen ioo fl. für jedes. Das Besetzungsrecht steht bey dem Hofkriegsrathe. Stiftung des Grafen Joseph Kollowrat-Kralwvsky, Frey­herrn v. TJgeszd, für einen auf dessen Herrschaften gebürtigen Invaliden, und wenn sich kein solcher fände, für den sonst verdienstlich­sten Invaliden, welchen das General - Commando in Böh­men zu benennen hat. Die Betheilung geschieht jährlich. Stiftung des Grafen Joseph Kolowrat-Kra7iOvsky, Frey- herrn v. TJgeszd, für einen auf dessen Herrschaften gebürtigen Invaliden, und wenn sich kein solcher fände, für den sonst verdienstlich­sten Invaliden, welchen das General - Commando in Böh­men zu benennen hat. Die Betheilung geschieht jährlich. Stiftung des Bischofs zu Trihunitz und k. ungarischen Statthalterey- Rathes Johann v. liovcilik. Diese Stiftung ist für das Linien - Infanterie - Regiment Nr. 33. Das Stiftungs-Capilal beträgt 2000 fl. Von den Interessen erhält der Regiments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14- August, als dem Vor­abende der im Jahre 1799 vorgcfallenen Schlacht beyNovi, einhei­liges Mefsopfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder desRe- giments zu verrichten.

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