Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1827)

CAVALLERIE

Stiftungen. 45i Stiftung des Gremiums der Wiener Grofshändler. Se. Majestät der Kaiser und König haben das Be­nennungsrecht zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. h. Hof- kriegsrathe verwaltet. Sie ist für solche k. k- Officicre vom Hauptmann abwärts gewidmet, wel­che in einem der Feldzüge der Jahre i8i3 und i8i4 oder l8l5 invalid geworden und verheirathet sind. Es erhalten daraus 5 solche Officicrc jährlich 3oo fl. IO — — — 200 — l5 — — — IOO — und nach ihrem Tode treten ihre Witwen in denselben Genufs. Stiftung des Demeter Hamsa. Für einen verdienten Real * Invaliden-Unter-Officier griechi­scher Religion, und griechisch-illyrischer oder wallachi- sclxer Nation. Das Ernennungsrecht besitzt der Hofhrícgsrath. Der Betheilungs - Be­trag besteht in jährlichen 25 11. Conventions - Münze. Stiftung des 7i. k. Ober - Kriegs - Commissars und oconö- mischen Referenten beym Nieder - Oesterreichisehen Ge­neral- Commando, Franz Hübler. Das Stiftungs - Capital besteht ursprünglich in t6,ooofl. l\ per- centigen Metall-Staats-Obligationen , welches zur Errich­tung und Erhaltung einer hriegscommissariatischen Lehr­anstalt gewidmet ist, mit der Bestimmung, dafs die hier­von jährlich mit 4°° fl- Conventions - Münze abfallenden Interessen dem jeweiligen Ober-Kriegs-Commissär in Wien, welcher die Vorlesungen über die Militär-Oeconomie-Con- trolle zu halten hat, oder dem diese Vorlesungen haltenden Feldkriegs-Commissär als eine Zulage angewiesen werden sollen. Die während der Zeit, als der Stifter selbst diese Vorlesungen hält, abfallenden Interessen sollen dem Stif- tungs-Capitale zugeschlagen, und mit denselben das für den Vortrag bestimmte Honorar vermehret werden. Wodurch dann auch das Capital bereits bis auf 2i,5oo fl. in per- centigen Metall - Staats - Obligationen angewachsen ist. Für den Fall, dafs diese Lehranstalt in der Folge aufgehoben werden Würde, sollen die Interessen zu Stiftungen, jede zu 200 fl. Conr entions-Münze , für männliche mittellose Beam- tens - Waisen der Militär-Administration auf die Zeit, als sie studieren, und wenn sie Beamte werden, bis sie als Beamte zu dem Gehalte von jährlichen 6oo fl. gelangen , verwendet werden. Diese Stipendien werden von dem k. k. Hofkriegsrathc verliehen werden, Ff 2

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