Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1827)
CAVALLERIE
Stiftungen. 45i Stiftung des Gremiums der Wiener Grofshändler. Se. Majestät der Kaiser und König haben das Benennungsrecht zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. h. Hof- kriegsrathe verwaltet. Sie ist für solche k. k- Officicre vom Hauptmann abwärts gewidmet, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3 und i8i4 oder l8l5 invalid geworden und verheirathet sind. Es erhalten daraus 5 solche Officicrc jährlich 3oo fl. IO — — — 200 — l5 — — — IOO — und nach ihrem Tode treten ihre Witwen in denselben Genufs. Stiftung des Demeter Hamsa. Für einen verdienten Real * Invaliden-Unter-Officier griechischer Religion, und griechisch-illyrischer oder wallachi- sclxer Nation. Das Ernennungsrecht besitzt der Hofhrícgsrath. Der Betheilungs - Betrag besteht in jährlichen 25 11. Conventions - Münze. Stiftung des 7i. k. Ober - Kriegs - Commissars und oconö- mischen Referenten beym Nieder - Oesterreichisehen General- Commando, Franz Hübler. Das Stiftungs - Capital besteht ursprünglich in t6,ooofl. l\ per- centigen Metall-Staats-Obligationen , welches zur Errichtung und Erhaltung einer hriegscommissariatischen Lehranstalt gewidmet ist, mit der Bestimmung, dafs die hiervon jährlich mit 4°° fl- Conventions - Münze abfallenden Interessen dem jeweiligen Ober-Kriegs-Commissär in Wien, welcher die Vorlesungen über die Militär-Oeconomie-Con- trolle zu halten hat, oder dem diese Vorlesungen haltenden Feldkriegs-Commissär als eine Zulage angewiesen werden sollen. Die während der Zeit, als der Stifter selbst diese Vorlesungen hält, abfallenden Interessen sollen dem Stif- tungs-Capitale zugeschlagen, und mit denselben das für den Vortrag bestimmte Honorar vermehret werden. Wodurch dann auch das Capital bereits bis auf 2i,5oo fl. in per- centigen Metall - Staats - Obligationen angewachsen ist. Für den Fall, dafs diese Lehranstalt in der Folge aufgehoben werden Würde, sollen die Interessen zu Stiftungen, jede zu 200 fl. Conr entions-Münze , für männliche mittellose Beam- tens - Waisen der Militär-Administration auf die Zeit, als sie studieren, und wenn sie Beamte werden, bis sie als Beamte zu dem Gehalte von jährlichen 6oo fl. gelangen , verwendet werden. Diese Stipendien werden von dem k. k. Hofkriegsrathc verliehen werden, Ff 2