Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)

V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft

E h r rn z* i c h é n. Zulage , und eigentlich doppelte Löh­nung. j X. Die Zulage von der halben, und refpectiye von der ganzen Löhnung wird einem jeden , fo lang er dient, auf die Árt abgereichet, dafs der Mann die Halbfcheid und das Ganze der or-1 dinären Löhnung , die ihm an dem; Tag gebührt , wo er die Denkmünze empfängt, nächdemFuls des Landes,1 wo er im Frieden zur Dienftleiflung beitimmt ift, zur Zulage zu erhalten, und diefe auch nicht fleh zu verän­dern hat, wenn gleich ein Gemeiner Unterofficier, ein Gefreyter Corpo­ra! wird, oder ein Mann von der In­fanterie zur ' Cavalieri e , oder von der Cavallerie zur Infanterie zu flehen kommt.' XL Ein, Mann, der das Ehrenzeichen bekommen hat, und nach der Hand zu einer Officiers - Charge gelangt, be-

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