Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)

V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft

i73 Ehrenzeichen. hält auch mit dem OiFiciers - Character die Denkmünze, und den derfelben an­klebenden Genufs bey. XII* ' Kommt ein mit diefem Ehrenzei­chen belohnter Mann ins Spital, oder gehet er auf Urlaub , fo wird die Zu­lage in dem einen, und in dem andern Fall dem Mann beygelailen , obgleich der Mann währendem Urlaub keine Löhnung erhält , und diejenige des Kranken dem Spital zukommt, XIII, ‘ Wird ein Mann mit dem Ehrenzei­chen in die Invalideu - Verforgung,über­nommen , fo bekommt dériéibe nebit dem Invaliden inftitutmäffigen Genufs' Im Gelde die Hälfte, und refpective den ganzen Betrag von diefem Genufs als eine Zulage. XIV. Erholt lieh ein Mann beydem inva­liden - lnftitur auf die Art, däfs er in. h 3

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