Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 15-22. (1985-1992)

II. Istorie

11 UN MEMORIU INEDIT DIN 1862 279 fünfzig Jahre in loco fungirenden Foranvikärs Peter Anderko, von 23 Juny 1851 Zahl 158 vom 2-ten März 1855 Zohl 72, 9-ten April 1855 Zah] 95, 10-ten März 1856 Zahl 92 wörtlich zu entnehmen ist und zwar: 1) das romanische Vikariat zu Maramoros Szigeth ist von Ihrer Ma­jestät weilend Kaiserin Maria Theresia laut Lekret der hohen Königli­chen Ungarischen Hofkanzlei vom 13-ten September 1776, für die ro­manischen Pfarren gestiftet und mit jährlichen 800 fl. dotirt worden, d;es wi'd durch die eigenen Worte dieses kaniglichen Dekretes: „Cum pro remotiu situatis Districtibus Valachicis unus Vicarius cum annuis 800 flo-enis .... benigne resolutus, huius auteem Denominatio Practitu­­latae Dominationi Vestre admissa foret“ bewiesen; hieraus wird ganz klar dass die es Vikariat ein rein romanisches und nur für die Ro­manen errbichtetes Vikariat ist. 2) die unbedingte Nothwendigkeit der Aufrechthaltung diesen ro­manischen Vikariata hat auch die auf kaiserlichen Befehl zu Grosswar­dein zusammengetretene Primatialcommission in ihren Protokolls Bes­chlüssen vom 11-ten Juni 1850 und 15-ten September 1851 ganz bes­timm t ausgesprohen geleitet von der festen Überzeugung, das sich die Umstände durch Errichtung des Szämosujvärer Bisthums nicht geändert haben, das die Entfernung der romanischen Pfarren im Komitate Mara­moros vom Bischofsitze Szamosujvär und Unghvár ganz dieselbe geblie­ben sei, ja sogar manche ruthenische Pfarren im Komitate Maramoros viel näher liegen an Unghvár als an Maramoros Szigeth. 3) Das romanische Vikariat zu Maramoros Szigeth ist auch wegen der duch hohen Gebirge verursachten Unterbrechung und Behinderung der Communication zwischen Maramoros und Szamosujvär, nothwen­­dig; hingenen der Strassenverkehr zwischen Maramoros und Unghvár durch keine Berge gehemmt ist; 4) Die Stadt Maramoros Szigeth ist von allen Seiten mit romanisch­en der Diocese Szamosujvär zugehörigen Pfarren umgeben, hingegen die Masse der ruthenischen Pfarren liegt in einer bedeutenden Entfernung davon. Dies wird bewiesen auch dadurch dass die Dekanate Ober-und Unter Verhovina und Dolha zum Maramoros Szigeth Vikariate gehörig, viel näher an Unghvár als an Maramoros Szigeth liegen. 5) Wenn es nothwendig wäre das auch die Ruthencn im Komitate Maramoros ein Vikariat haben sollten, der Sitz dieses ruthenischen Vi­kariats kann in eine andern unter den Ruthenen gelegene Stadt wo auch Komitatsämtev sich vorfinden wie in Huszt, Técsö, verlegt werden. 6) hingegn die Romanen haben im ganzen Komitate Maramoros keine einzige S'adt als Maramoros Szigeth wo den Sitz ihres Vikariats verlegt werden könnte, daher es auch nicht gestattet werden kann, dass das für die Romanen und unter den Romanen gestiftete Vikariat ent­fremdet, und den Ruthenen übergeben werde. 7) Darum, weil jede Nation se auch die Romanische sich Mühe gibt ihre nationale Sildung zu befördern die erforderlichen Mitteln zu die-

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