MNL-OL-XIX-A-83-b 3046-3085/1959

3055/1959. Az 1958. évi budapesti nemzetközi geodéziai értekezlet határozatának jóváhagyása

1. Die Breite der Eisenbahnen muss 0,7 mm, die Breite der Schmalspurbahnen 0,5 mm betragen auf den Karten im Masstabe 1:5 000, ebenso wie auf denen im Masstabe 1:10 000, wenn diese Eisenbahnlinien masstäblich nicht zum Ausdruck kommen. 2. Zur Darstellung der Autostrassen muss folgende Abstufung angewendet werden: Autostraden, verbesserte Chaussée und Chaussée. Die Breite der erwähnten Strassen muss dem ent- sprechend mit 2,2 mm, 1,5 mm und 1,2 mm festgelegt werden - im Masstabe 1:10 000 ebenso wie im Masstabe 1:5 000 - wenn diese Strassen im Masstabe der Karten nicht zum Ausdruck kommen. Auf den Karten im Masstabe 1:10 000 müssen die Autostraden mit drei parallelen Linien dargestellt werden, von denen die 2 Ausseren 0,5 mm, die mittlere 0,1 mm stark sind. Auf den Karten im Masstabe 1:5 000 sind die Autostraden im Masstabe der Karte darzustellen. Zur Darstellung der verbesserten Chaussée ist die Signatur 148, im Kalle der Chaussée die Signatur 149 anzuwenden. 3. Die Hauptstressen darstellende Signatur 147 muss aus der Tabelle der Zeichenvorschriften gestrichen werden. 4. Eine neue Signatur ist einzuführen, die den verbesserten Feldweg darstellt und diese ist durch zwei 0,2 mm starken Linien mit 0,6 mm Abstand darzustellen. Die Gesamtbreite der Signatur des verbesserten Feldweges beträgt 1,0 mm. 5. Die Benennung der Signatur 160 ist umzuändern und muss mit "Feldweg" bezeichnet werden. Diese Wege sind auf den Karten im Masstabe 1:10 000 durch eine 0,3 - 0,4 mm starke Linie darzusteilen, auf den Karten im Masstabe 1:5 000 aber durch zwei Linien — die eine ist ununterbrochen und 0,2 - 0,3 mm stark, die andere ist eine 0,1 mm starke gestrichelte Linie. 6. Die Signatur 161 /Feld- und Waldweg/ ist als gemeinsames Zeichen für die Karten 1:10 000 und 1:5 000 anzuwenden, wenn diese Wege im Masstabe nicht zum Ausdruck kommen.Die Breite der Feld- und Waldwege beträgt 0,3 mm. MNL OL XIX-A-83-b

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