MNL-OL-XIX-A-83-b 3046-3085/1959

3055/1959. Az 1958. évi budapesti nemzetközi geodéziai értekezlet határozatának jóváhagyása

7. In der Signatur 163, velőbe die Pfade auf künstlichen Feierändern und in Klüften darstellt, muss man die Dimensionen der "Zahnung" vermindern. 8« Die Signatur 221 muse mit der, unter Hummer 226, die Signa­tur 223 muee mit der, unter Nummer 227 vereinigt werden. Für Dämme unter Yasser muss die von der chinesischen Dele­gation voxgesohlagene Signatur akzeptiert werden. Keine der Signaturen für Flussdämme und Brücken, mit Aus­nahme der Signatur für Dämme unter Yasser, darf mit der Farbe des Yassers bezeichnet werden, sondern diese müssen so dargestellt werden, wie dies ln den Zelohenvorsohriften der Karten im Masstab 1x25 000 - 1x100 000 Anwendung fin­det. 9. Auf den Karten im Uasstab 1x5 000 und 1x10 000 müssen zweoks der Darstellung der elektrischen Duftleitungen die für beide Masstäbe gemeinsam gültigen Signaturen Nr. 92, 95, 94, und 95 beibehalten werden, bei der Benennung der Signatur 94 nach dem Wort Metall auch das Wort "Beton" hinzufügen. Die Signaturen 96 und 97 sind als Überflüssige zu strei­chen. 10. In der Signatur 183 /absätzige Ufer/ müssen die kleinen Striche nioht mit blauer, sondern mit schwarzer Farbe dargestellt werden. 11« Die Signatur 196. muss mit der Abbildung des Teiches ergänzt werden. 12. Durch eine gesonderte Signatur müssen die Türme der Gebäude, die Fabriksschomsteine usw. hervorgehoben werden, die trigonometrisch bestimmt wurden. Dies geschieht auf Grund des Vorschlages der ungarischen Delegation, mit Über­einstimmung der Zeichenvorschriften für die Masstabe 1x25 000 - 1x100 000. 15. Die Signatur 235. muss "Kilometerstein neben Flüssen" genannt werden. MNL OL XIX-A-83-b

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