Miklós Kásler - Zoltán Szentirmay (szerk): Identifizierung der Skelette von Angehörigen des Arpadenhauses in der Matthiaskirche. Unter Verwendung von historischen, archäologischen, anthropologischen, radiologischen, morphologischen, Radiokarbondatierungs- und genetischen Daten (Budapest, 2021)

2. KAPITEL – Historischer Hintergrund

Der ungarische Staat wurde von Stephan, dem fünften Nach­kommen von Großfürst Álmos, aus innen- wie außenpolitischen Beweggründen neu organisiert. Einerseits, um die Macht auf dem christlichen Zweig der Dynastie zu erhalten, und andererseits, um sein Land als anerkanntes Mitglied der christlichen Staatengemein­schaft zu etablieren. Er, der spätere Stephan I. (der Heilige) war der letzte ungarische Großfürst (977-1000) und der erste ungarische Kö­nig (1000-1038), der die Königskrone vom römischen Papst bekam, womit seine Macht eine breite außenpolitische Anerkennung erhielt. Das Land schloss sich damit auch formal dem politischen und kultu­rellen Regime Westeuropas an, wobei Stephan auch gute Beziehun­gen zum Byzantinischen Reich pflegte. (Makk 1996; Szabados 2011). Die Änderung der Staatsform beschränkte sich nicht auf Äußer­lichkeiten, sondern brachte eine tiefgreifende, radikale inhaltliche Umgestaltung. Neue Hoheitstitel und neue Institutionen entstanden. Von Stephan stammt das System der Komitate wie auch der Ausbau der weltlichen Verwaltung auf territorialer Ebene. Stephan war der - zumindest geistliche - Initiator des ersten ungarischen staatstheoreti­schen Werks, der für seinen Sohn verfassten Paränesen (Intelmek). Ein wesentlicher Faktor war, dass Stephan der Heilige mit der Gründung des christlichen Königreichs die Regierungstraditionen römischer Prägung übernahm, aber auf seine eigene Art und Weise. Einer der wichtigsten Unterschiede bestand in der Existenz bzw. dem Fehlen einer Lehenskette. Während die Feudalherren im System der west­lichen Feudalismus zuerst ein Landgut bekamen, wofür sie Dienste leisten mussten, dienten die Adeligen im Königreich Ungarn zuerst und erhielten als Belohnung für ihre so erworbenen Verdienste Län­dereien, die sie zusammen mit ihren Titeln und ihrem Rang aber 41

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