Az egyetemi felvételi rendszer változásai a 20. században. Az MFLSZ 2010. évi vándorgyűlése - A Magyar Felsőoktatási Levéltári Szövetség kiadványai 4. (Budapest, 2010)

Mária Grófová: Die Aufnahmeprüfungen an der Comenius-Universität in Bratislava im 20. Jahrhundert

Mária Grófová: Die Aufnahmeprüfungen an der Comenius-Universität in Bratislava im 20. Jahrhundert Die Comenius-Universität wurde mit dem Gesetz Nr. 375 des Gesetzbuchs vom 27. Juni 1919 als eine Universität mit vier Fakultäten errichtet und zwar mit den Jurafakultät, philosophische, medizinische und naturwissenschaftliche Fakultät. Am 9. Dezember 1919 begannen die Vorlesungen für die Studenten an der Medizinischen Fakultät, im Wintersemester 1921 an den Jurafakultät und Philosophischer Fakultät und erst im Jahre 1940 auch an der Naturwissenschaftlichen Fakultät.202 In den ersten dreißig Jahren der Existenz der Comenius-Universität waren schon mit dem damaligen tschechoslowakischen Parlament novellierte Gesetze des ehemaligen österreichischen Kultus- und Schulwesenministerium von 1849 - 1911 gültig, was das Studium, Regeln für die Staatsprüfungen und rigorosen Prüfungen Nostrifizieren der fremden Dokumente, Habilitationen zum Dozenten, Inaugurationen zum Professoren usw. angeht. In der Praxis bedeutete es - jeder konnte an der Universität studieren, der sich eingeschrieben hat. Die Registrierung der Studenten an den Fakultäten der Comenius- Universität fand jeden Semester in s. g. ordentlicher Einschreibungsfrist statt, die ungefähr 10 Arbeitstage dauerte. Die Studenten, die es nicht geschafft hatten sich einzuschreiben, konnten es in den nächsten 8 Tagen mit der Bewilligung des Professorenkollegiums noch machen, danach nur mit der Zulassung des akademischen Senat. Die außerordentliche Einschreibung zum Studium wurde nur in den Ausnahmefallen genehmigt und solche Studenten mussten dann unterschiedliche Gebühren bezahlen.203 Die Studenten, die vorher noch nicht an der Comenius- Universität studierten, mussten bei der Einschreibung folgende Dokumente im Original vorlegen: Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Taufbuchs, Bestätigung zur Ortsangehörigkeit204 oder Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit, Abiturzeugnis, Zeugnis über die 202 Archiv der Comenius-Universität (weiter AdCU): Sammlung der Vortragsprogramme für Medizin 1919, für Jura und Philosophie 1921 und für Naturwissenschaften 1940. '°3 Zum Beispiel in den 30-en Jahren zahlten in solchen Fällen die einheimischen Studenten 50.- Kd und die Ausländer 100.- Kő. 204 Die Angehörigkeit zum Ort war nicht das gleiche wie der feste Wohnsitz. Sie wurde nach dem Vater verfolgt. Der Stadtrat ausgesuchter Stadt oder des Dorfs musste der Ortsangehörigkeitsänderung zustimmen. 104

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