A Veszprém Megyei Múzeumok Közleményei 14. – Történelem (Veszprém, 1979)
Guzsik Tamás: Veszprém megye középkori templomépítészetének kutatási kérdései
Bilanz der ganzen behandelten Zeitspanne, praktisch gab es in je einem Augenblick wenigere Siedlungen (in Entstehung bzw. in Auflösung begriffene Dörfer). Die Angaben der uns bekannten Kirchenorte wurden - im Interesse einer besseren Übersicht - auf Tabellen registrier. - im 15. Jh. gestiftet: 19 Baudenkmäler (4,6%), 6 davon können näher datiert werden. In deser Zusammenfassung wurde der Umbau, der die Form der Kirche stark beeinflusste und datiert werden konnte, auch berücksichtigt. Zusammenstellung der Baudenkmäler Die 1-4. Rubriken der Tabelle enthalten die Grundangaben der Baudenkmäler. Die Berufung folgt der alphabetischen Reihenfolge der heutigen Dorfgemeinden, in der Rubrik 3 werden die sich dort befindlichen mittelalterlichen Siedlungen bezeichnet. Die mittelalterlichen Dörfer wechselten im Laufe der Jahrhunderte ihren Namen, (z. B. Alsópáh=Hosszúpáh=Bőrpáh usw.) Hier wurden die oft vorkommenden Namensvarianten gebraucht. Die Rubrik 4 weist auf die Funktion und den jetzigen Stand der Baudenkmäler hin. So hatten 380 Baudenkmäler parochiale Funktion, Pfarrkirche, Filia (91,79%), Bezeichnung dafür: 6 . Kirchliche Gemeinschaften besassen 30 Gebäude (7,24%), Bezeichnung dafür: • . Gebäude anderer Funktion (z. B. Kapelle eines Spitals) waren 4 Stück (0,97%), Bezeichnung dafür: ± . Die Lage der Funktionsbezeichnung stellt den Stand der Baudenkmäler dar. - stehende oder umgebaute Kirche (<3 й ±) 79 Vorkommnisse 19,1% - stehendes Baudenkmal wegen seiner jetzigen Form unsicher (Ó? â? ±?) 9 Vorkommnisse 2,2% - Kirchenruinen (О о н- ) 83 Vorkommnisse 20,0% - bedingte Kirchenruinen mit unsicherer Funktion (О? о? и? ) 2 Vorkommnisse 0,5% denkmäierartig bekannt insgesamt 173 Vorkommnisse 41,8% verschwundene Kirchen oder Kirchenorte (ç 9 iF) 241 Vorkommnisse 58,2% Gesamte Kirchen bzw. Kirchenorte 414 Vorkommnisse 100,0% Zeitpunkt der Stiftung (des Bauens) In den Rubrik 5 wird der bekannte oder bedingte Zeitpunkt der Stiftung bzw. des Bauens der Kirche bezeichnet. Hier wurden die mit verschiedenen Methoden bestimmten Angaben der der Archäologischen Topographie übernommen. Wo wir keinen Ausgangspunkt hatten, nahmen wir die erste urkundliche Erwähnung als „ante quem" an. In einigen Fällen (z. B. Monoszló, Herend) kam es zur stilkritischen Zeitbestimmung. Bei den beinahe ganz unbestimmten Denkmälern (oder wo es aus anderem Grund nicht nötig war), wurde der Zeitpunkt nicht bezeichnet. Im Komitat sind 198 Baudenkmäler genau datiert, das sind 47,8% des Gesamtbestandes. In den meisten Fällen (168 Stück, 40,6%) konnte die Zeit nur aufs Jahrhundert genau festgestellt werden, oder es folgt der Periodisierung, wie in der Einleitung erwähnt. Bei den übrigen 30 Denkmälern (7,2%) gelang es - vor allem mittels vorhandener Quellen — die Zeit pünktlich zu bestimmen. Teilung der Baudenkmäler nach der Stiftung: -im 11-12. Jh. gestiftet: 52 Baudenkmäler (12,6%) davon 6 im konkreten Zeitpunkt, -im 13. Jh. gestiftet: 108 Kirchen (26,0%), 11 davon können genauer bestimmt werden, - im 14. Jh. gestiftet: 19 Baudenkmäler (4,6%), 7 davon können näher datiert werden, Besitzverhältnisse Die nächste Untersuchung beschäftigt sich mit den Besitzverhältnissen der einzelnen Siedlungen (Rubrik 6). Einige Bemerkungen sollen über die Angaben der Tabelle erwähnt werden. Die mittelalterlichen Besitzverhältnisse des Komitats sind ziemlich gut bekannt. In einigen früheren Studien wurden schon diese Verhältnisse in je einer Periode behandelt. Wir möchten aber hier keine ähnliche - historisch bestimmt richtige - Besitzteilung beschreiben. Im Aufsatz wird die Rechtsstellung der einzelnen Orte nur in der Hinsicht beachtet, wie sehr die Person des Besitzers auf die sich dort entwickelte Architektur eine Wirkung ausübte, und ob die Rechtsstellung des Sifters eine Basis der Werkstatt - oder Stilbeziehungen darstellen konnte. Die Gebäude wurden in verschiedenen Zeitpunkten errichtet, so ist für uns das Besitzverhältnis nur in dem gegebenen Zeitpunkt von Bedeutung. Deshalb gaben wir die allgemein angenommene lineare Methode auf (die im gleichen Zeitpunkt alle Ortschaften untersucht), statt deren geben wir die Rechtsstellung der Siedlungen bezüglich des bekannten oder bedingten Zeitpunktes der Stiftung oder des Kirchenbaus an. Diese Methode kann man historisch wohl bestreiten, wir halten sie aber für kein selbständiges Forschungssystem, nur für Hilfsmittel. In dieser Arbeit wird sie bevorzugt, weil dadurch die allgemeine Besitzuntersuchung (z. B. für zehnjährliche Perioden) wegen des im Mittelalter häufigen Besitzwechsels zu vermeiden ist. Ausserdem ermöglicht diese Methode O^esonders bei den weltlichen Grossgrundbesitzern) über die bezeichneten Zeitgrenzen hinaus eventuell Traditionen oder Besonderheiten zu erkennen. Die Rechtsstellung der einzelnen Siedlungen wurden nach zwei Standpunkten analysiert. Zuerst untersuchen wir zur Zeit der Kirchen Stiftung oder baus die Zahl der Besitzteile (der Besitzer). Wir bekommen durch das Malnehmen der geteilten Besitze die Zahl der Rechtseinheiten bzw. der Einheiten der Besitzteilung der Kirchenorte. Analysierte Kirchenorte 414 Vorkommnisse Davon: 100,00% - unbekanntes Besitzverhähltnis 22 Vorkommnisse - ungeteilter Besitz (ein 5,31% Besitzer 261 Vorkommnisse - geteilter Besitz 63,04% (zwei Besitzer) 108 Vorkommnisse - geteilter Besitz 26,09% (drei Besitzer) 22 Vorkommnisse - geteilter Besitz 5,31% (vier Besitzer) 1 Vorkommnis 0,25% Analysierte Rechtseinheiten nach der Person und Zahl des Besitzers insgesamt: 22 + 261 + 108x2 (zwei Besitzer) + 22 x 3 (drei Besitzer) +1x4 (vier Besitzer) = 569 Stück. Im zweiten Schritt unterschieden wir die einzelnen Besitztypen. Hier folgten wir der Gruppierungsmethode der früheren Studien. Es gibt jedoch eine Abweichung: wir unterschieden bezüglich der kirchlichen Grossgrundbesitze einer seits die Besitze der geistlichen Gemeinschaften (Bischof, Kapitel) innerhalb der eigenen Diözese, anderseits die Besitze kirchlicher Institutionen ausserhalb der Diözese. (Hier wurden die Grenzen der Diözese berücksichtigt.) Ausserdem wurden noch die Gebiete im Besitz der Nonnenorden (unabhängig von der Diözesesangehörigkeit) behandelt. Diese Gliede172