A Veszprém Megyei Múzeumok Közleményei 10. (Veszprém, 1971)
Pákay Zsolt–Sági Károly: A szőlőművelés hatása a Balaton-környék életére és településére
Pfand zu geben. Für den Grundherrn war eine Änderung in der Person des Weinbauers ohne Belang, falls er im ungestörten Genuß der ihm gebührenden Servitute blieb. Um dessen sicher zu sein, versah er die diesbezüglichen Rechtsgeschäfte mit einer Genehmigungsklausel. Die materiellen Vorteile sowie die rechtliche Struktur der zensualen Weinfelder ermöglichten es, daß auch die Bevölkerung weitabgelegener Gegenden in den Besitz von Weinfeldern gelangen konnte. Diese wurden „extranei" genannt, da sie nicht an Ort und Stelle siedelten und in ihren Reihen gab es ebenso Leibeigene, wie städtische Bürgers- und Edelleute. Dies bedeutet aber auch, daß im Falle des Weinbaus auf dem Besitz einer anderen Grundherrschaft der Edelmann die bereits genannte Bergabgabe und andere Dienstbarkeiten ebenso zu leisten hatte wie der Leibeigene. Derart kam es auch vor, daß auf weithin bekannten Weinbergen des Landes als vornehm geltende, reichbegüterte Familien, wenn es anders nicht ging, solche zensuale Weinfelder erwarben. Falls der Besitzer dieser, auf dominialen Grundstücken gelegenen Weinfelder sein Feldstück nicht gehörig kultivierte oder seine Abgaben an die Gutsherrschaft nicht regelmäßig leistete, konnte er ohne Rücksicht auf die Person „exmittiert" werden. In diesem Falle hatte er den vollen, von der Vorstehung der Berggemeinde bestimmten Ablösungspreis zu entrichten. Die Weinberge hatten bereits im Mittelalter eine gewisse Selbständigkeit gegenüber den anderen Besitztümern, in deren Gemarkung sie lagen. Hieraus ergab sich im Laufe der Zeit der Rechtsbegriff der „Berggemeinde". Verschiedene Züge der auf die Berggemeinden bezüglichen Gesetzgebung erscheinen bereits in den entsprechenden mittelalterlichen Regelungen. Die für Berggemeinden maßgebenden gesetzlichen Regelungen respektierten in gleicher Weise die Interessen der Gutsherrschaft als auch jene der auf dem Weinberg begüterten Besitzer. Die Autonomie der Berggemeinde exkludierte wohl nicht die gutsherrschaftlichen Rechte, doch wurden diese stark eingeengt. Auf der Berggemeinde waren die Leibeigenen in der Mehrzahl, so daß sich auch die Mitglieder der Verwaltung aus ihren Reihen rekrutierten. Selbst die am Weinberg ansässigen Edelleute hatten sich der Kompetenz der aus Weinbauern bestehenden Gerichtsbehörde zu fügen und mußten deren Urteilsfindung anerkennen. Nach der im Jahre 1868 erfolgten Aufhebung des Systems des zensualen Weinbaubesitzes blieb die BerggemeindeVerwaltungsorganisation auch weiterhin aufrecht, nur die Wahrung der gutsherrschaftlichen Interessen blieb ausgeschaltet und die Berggemeinde wurde zu einer Interessenvertretung der dort ansässigen Besitzer von Weinkulturen. La vigne n'est pas qu'un simple composant du paysage. Son importance est beaucoup plus grande, puisqu'elle a — c'est-à-dire, avait — des effets juridiques, économiques, sociaux et jouait un rôle dans l'histoire du peuplement. Le tableau présenté ci-dessous caractérise non seulement la région du Balaton, car on peut établir des analogies adéquates avec le développement d'autres parties du pays. Ces analogies nous permettent que — si les données sur place manquent — nous nous référions à des données d'autres régions. Les recherches récentes viennent de prouver que la viticulture et la culture fruitière faisaient parties des connaissances que les Hongrois conquérants apportèrent de l'Orient. Ailleurs nous avons déjà eu l'occasion de prouver qu'aux alentours de Keszthely la viniculture s'est continuée sans interruption depuis l'époque romaine, et ainsi les origines de la viticulture de la région du Balaton peuvent être exAuf den meisten Weinbergen findet man auch Kapellen, errichtet von den Mitgliedern der Berggemeinde, die durch diese „gute Tat" für ihren Weinbau überirdischen Schutz anflehten. Nach 1848 wurden aus einem Teil der Berggemeinden Verwaltungseinheiten, Kommunen, für deren Besiedlung die Streulagenbauweise charakteristisch war. In den Türkenkriegen des XVI. und XVII. Jahrhunderts ging ein Großteil der am Balaton gelegenen Ortschaften in Trümmer. Jene Ortschaften, in deren Gemarkung überwiegend zensuale Weinfelder angelegt waren, wurden von der Gutsherrschaft nicht wieder aufgebaut, da ja die gutsherrschaftlichen Einkünfte durch die Weinabgaben gesichert erschienen. Zu diesen gehörten auch Rád, Boglár, Falud, Keszthelytomaj, Diáz, Vonyárc, Весе, Ládtomaj, Köbölkút, Badacsony, Kisörs, Ábrahámhegy, usw. In erster Reihe war es der panische Schrecken vor den Türken, der die Leute zwang, aus ihren ständigen Behausungen Zuflucht auf dem Weinberg zu suchen. Dies ging natürlich sehr gegen Willen der Gutsherrschaft, die befürchtete, daß ihr derart die Fronarbeit der Leibeigenen verlorengeht und der es auch sehr daran lag, durch militärische Einquartierungen für ihren eigenen Schutz zu sorgen. Aber es gab auch andere Gründe. Die vormaligen Bewohner der vernichteten Dörfer zog es immer nach den verlassenen Heimstätten zurück. Trotz der gutscherrshaftlichen und behördlichen Verbote waren die am Balaton gelegenen Weinberge im XVIII. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts noch immer dicht besiedelt. Den Behörden ging es beim Verbot einer ständigen Niederlassung auf den Weinbergen nicht nur um den Schutz der gutsherrschaftlichen Interessen, sondern auch um die Belange der öffentlichen Sicher heit. Trotzdem hielt der Zuzug der sich in den Weinbergen ständig niederlassenden Bevölkerung weiter an. Da die Niederlassungsverbote aber auch weiterhin nichts fruchteten, wurde bereits um das Jahr 1838 ausgesprochen, daß die Gemeinden Cserszegtomaj, Gyenesdiás und Vonyárc in selbständige Verwaltungseinheiten umorganisiert werden sollen. Nach dem Umbruch des Jahres 1848, als ständische Bindungen je länger je mehr an Kraft verloren, fiel die Bevölkerungszahl von Keszthely infolge der massenhaften Aussiedlung in die umliegenden Weinberge in beängstigender Weise zurück. Immer zahlreicher werden die Villenbauten und Sommerwohnungen, die zwischen den bewohnten und unbewohnten Behausungen der Weinberge am Balaton in Erscheinung treten, und mit der Zeit entstanden geschlossenere Siedlungskerne innerhalb der für die Berggeimeinde so eigentümlichen Streusiedlungen. Zsolt Pákay—Károly Sági pliquées d'une part par la survivance de l'exercice romain, et d'autre part par la méthode de production propre aux Hongrois. Plus tard, notre viniculture s'est enrichie, grâce aux colons occidentaux et aux influences balkaniques. Les données de l'époque arpadienne nous montrent que les vignobles ne s'étendaient pas toujours sur les coteaux, on cultivait la vigne sur les bords mêmes du Balaton, sur le sable et aux lieux bas situés aussi. La question n'est pas encore éclaircie: on peut expliquer ce fait par le climat qui devait être jadis plus chaud que de nos jours, mais il est également possible que ce fût la survivance de la viticulture pratiquée aux campements riverains, avant la conquête du pays. Aux XI e —XIII e siècles, parmi les rangs variés des serfs, les viticulteurs et vignerons formaient un groupe spécial: ils appartenaient à la vignoble, ils étaient vendus, achetés, donnés avec la vigne. Les diplômes appellent „vinidatores" L'influence de la viticulture sur le peuplement et sur la vie des habitants de la région du Balaton 111