A Veszprém Megyei Múzeumok Közleményei 10. (Veszprém, 1971)

Pákay Zsolt–Sági Károly: A szőlőművelés hatása a Balaton-környék életére és településére

Pfand zu geben. Für den Grundherrn war eine Änderung in der Person des Weinbauers ohne Belang, falls er im un­gestörten Genuß der ihm gebührenden Servitute blieb. Um dessen sicher zu sein, versah er die diesbezüglichen Rechts­geschäfte mit einer Genehmigungsklausel. Die materiellen Vorteile sowie die rechtliche Struktur der zensualen Weinfelder ermöglichten es, daß auch die Bevölkerung weitabgelegener Gegenden in den Besitz von Weinfeldern gelangen konnte. Diese wurden „extranei" genannt, da sie nicht an Ort und Stelle siedelten und in ihren Reihen gab es ebenso Leibeigene, wie städtische Bür­gers- und Edelleute. Dies bedeutet aber auch, daß im Falle des Weinbaus auf dem Besitz einer anderen Grundherrschaft der Edelmann die bereits genannte Bergabgabe und andere Dienstbarkeiten ebenso zu leisten hatte wie der Leibeigene. Derart kam es auch vor, daß auf weithin bekannten Wein­bergen des Landes als vornehm geltende, reichbegüterte Familien, wenn es anders nicht ging, solche zensuale Wein­felder erwarben. Falls der Besitzer dieser, auf dominialen Grundstücken gelegenen Weinfelder sein Feldstück nicht gehörig kultivier­te oder seine Abgaben an die Gutsherrschaft nicht regel­mäßig leistete, konnte er ohne Rücksicht auf die Person „exmittiert" werden. In diesem Falle hatte er den vollen, von der Vorstehung der Berggemeinde bestimmten Ablö­sungspreis zu entrichten. Die Weinberge hatten bereits im Mittelalter eine gewisse Selbständigkeit gegenüber den anderen Besitztümern, in deren Gemarkung sie lagen. Hieraus ergab sich im Laufe der Zeit der Rechtsbegriff der „Berggemeinde". Verschiedene Züge der auf die Berggemeinden bezüglichen Gesetzgebung er­scheinen bereits in den entsprechenden mittelalterlichen Regelungen. Die für Berggemeinden maßgebenden gesetz­lichen Regelungen respektierten in gleicher Weise die Inter­essen der Gutsherrschaft als auch jene der auf dem Wein­berg begüterten Besitzer. Die Autonomie der Berggemeinde exkludierte wohl nicht die gutsherrschaftlichen Rechte, doch wurden diese stark eingeengt. Auf der Berggemeinde waren die Leibeigenen in der Mehrzahl, so daß sich auch die Mitglieder der Verwaltung aus ihren Reihen rekrutierten. Selbst die am Weinberg an­sässigen Edelleute hatten sich der Kompetenz der aus Wein­bauern bestehenden Gerichtsbehörde zu fügen und mußten deren Urteilsfindung anerkennen. Nach der im Jahre 1868 erfolgten Aufhebung des Systems des zensualen Weinbaubesitzes blieb die Berggemeinde­Verwaltungsorganisation auch weiterhin aufrecht, nur die Wahrung der gutsherrschaftlichen Interessen blieb ausge­schaltet und die Berggemeinde wurde zu einer Interessen­vertretung der dort ansässigen Besitzer von Weinkulturen. La vigne n'est pas qu'un simple composant du paysage. Son importance est beaucoup plus grande, puisqu'elle a — c'est-à-dire, avait — des effets juridiques, économiques, sociaux et jouait un rôle dans l'histoire du peuplement. Le tableau présenté ci-dessous caractérise non seulement la région du Balaton, car on peut établir des analogies adé­quates avec le développement d'autres parties du pays. Ces analogies nous permettent que — si les données sur place manquent — nous nous référions à des données d'autres régions. Les recherches récentes viennent de prouver que la viti­culture et la culture fruitière faisaient parties des connais­sances que les Hongrois conquérants apportèrent de l'Orient. Ailleurs nous avons déjà eu l'occasion de prouver qu'aux alentours de Keszthely la viniculture s'est continuée sans interruption depuis l'époque romaine, et ainsi les origines de la viticulture de la région du Balaton peuvent être ex­Auf den meisten Weinbergen findet man auch Kapellen, errichtet von den Mitgliedern der Berggemeinde, die durch diese „gute Tat" für ihren Weinbau überirdischen Schutz anflehten. Nach 1848 wurden aus einem Teil der Berggemeinden Verwaltungseinheiten, Kommunen, für deren Besiedlung die Streulagenbauweise charakteristisch war. In den Türkenkriegen des XVI. und XVII. Jahrhunderts ging ein Großteil der am Balaton gelegenen Ortschaften in Trümmer. Jene Ortschaften, in deren Gemarkung überwie­gend zensuale Weinfelder angelegt waren, wurden von der Gutsherrschaft nicht wieder aufgebaut, da ja die gutsherr­schaftlichen Einkünfte durch die Weinabgaben gesichert erschienen. Zu diesen gehörten auch Rád, Boglár, Falud, Keszthelytomaj, Diáz, Vonyárc, Весе, Ládtomaj, Köbölkút, Badacsony, Kisörs, Ábrahámhegy, usw. In erster Reihe war es der panische Schrecken vor den Türken, der die Leute zwang, aus ihren ständigen Behau­sungen Zuflucht auf dem Weinberg zu suchen. Dies ging natürlich sehr gegen Willen der Gutsherrschaft, die befürch­tete, daß ihr derart die Fronarbeit der Leibeigenen verloren­geht und der es auch sehr daran lag, durch militärische Ein­quartierungen für ihren eigenen Schutz zu sorgen. Aber es gab auch andere Gründe. Die vormaligen Bewohner der ver­nichteten Dörfer zog es immer nach den verlassenen Heim­stätten zurück. Trotz der gutscherrshaftlichen und behörd­lichen Verbote waren die am Balaton gelegenen Weinber­ge im XVIII. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts noch immer dicht besiedelt. Den Behörden ging es beim Verbot einer ständigen Niederlassung auf den Wein­bergen nicht nur um den Schutz der gutsherrschaftlichen In­teressen, sondern auch um die Belange der öffentlichen Si­cher heit. Trotzdem hielt der Zuzug der sich in den Weinber­gen ständig niederlassenden Bevölkerung weiter an. Da die Niederlassungsverbote aber auch weiterhin nichts fruchteten, wurde bereits um das Jahr 1838 ausgesprochen, daß die Ge­meinden Cserszegtomaj, Gyenesdiás und Vonyárc in selb­ständige Verwaltungseinheiten umorganisiert werden sollen. Nach dem Umbruch des Jahres 1848, als ständische Bin­dungen je länger je mehr an Kraft verloren, fiel die Bevöl­kerungszahl von Keszthely infolge der massenhaften Aus­siedlung in die umliegenden Weinberge in beängstigender Weise zurück. Immer zahlreicher werden die Villenbauten und Sommer­wohnungen, die zwischen den bewohnten und unbewohnten Behausungen der Weinberge am Balaton in Erscheinung treten, und mit der Zeit entstanden geschlossenere Sied­lungskerne innerhalb der für die Berggeimeinde so eigen­tümlichen Streusiedlungen. Zsolt Pákay—Károly Sági pliquées d'une part par la survivance de l'exercice romain, et d'autre part par la méthode de production propre aux Hongrois. Plus tard, notre viniculture s'est enrichie, grâce aux colons occidentaux et aux influences balkaniques. Les données de l'époque arpadienne nous montrent que les vignobles ne s'étendaient pas toujours sur les coteaux, on cultivait la vigne sur les bords mêmes du Balaton, sur le sable et aux lieux bas situés aussi. La question n'est pas encore éclaircie: on peut expliquer ce fait par le climat qui devait être jadis plus chaud que de nos jours, mais il est également possible que ce fût la survivance de la viticulture pratiquée aux campements riverains, avant la conquête du pays. Aux XI e —XIII e siècles, parmi les rangs variés des serfs, les viticulteurs et vignerons formaient un groupe spécial: ils appartenaient à la vignoble, ils étaient vendus, achetés, donnés avec la vigne. Les diplômes appellent „vinidatores" L'influence de la viticulture sur le peuplement et sur la vie des habitants de la région du Balaton 111

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