Gizella és kora (Veszprémi Múzeumi Konferenciák 4. 1993)
Pál Rainer: Die Königinnen von Ungarn zur Zeit der Árpáden
mal 5, zweimal 3, neunmal 1 Kind geboren, d.h. wir verfügen nur über diese Kinder Daten. Im mittelalterlichen Ungarn hatten die Königinnen - obwohl man sie auch gekrönt hatte - keine selbständigen Herrschaftsrechte, sie waren nur die gekrönten Ehepartnerinnen ihres königlichen Gemahls, doch natürlich mit einer ziemlich breiten Rechtsstellung. Da unsere erste Königin Gizella die Veszprémer Kathedrale gegründet hatte, waren auch ihre Nachfolgerinnen Patroninnen der Veszprémer Kirche. Deshalb entstand am Ende des 13-ten Jahrhunderts - mit einigen Ausnahmen - der Gebrauch, daß der jeweilige Veszprémer Bischof zugleich auch der Kanzler der ungarischen Königin war. Der Tradition gemäß hat der Veszprémer Bischof von Anfang an die Königinnen gekrönt - aller Wahrscheinlichkeit nach - in Székesfehérvár (Stuhlweißburg). Da es im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Kompetenzkreises Streitigkeiten zwischen dem Veszprémer Bischof und dem Esztergomer (Graner) Erzbischof gab, hat man im Jahre 1216 die Frage der Krönung der Königinnen geordnet und geregelt. Von dieser Zeit an, falls die Krönung und die Königs- und der Königinweihe zur gleichen Zeit geschah, so hat den König der Esztergomer (Graner) Erzbischof, die Königin dagegen der Veszprémer Bischof gekrönt, bzw, geweiht. Wenn es sich nur um die Krönung und Weihe der Königin handelte, so wurde sie vom Veszprémer Bischof gekrönt und vom Esztergomer (Graner) Erzbischof geweiht. Falls der Esztergomer (Graner) Erzbischof nicht anwesend sein konnte, so hat beide Akten der Veszprémer Bischof versehen. (Ich halte es für wichtig zu erwähnen, daß bis Mitte des 16-ten Jahrhunderts die Krönung unserer Königinnen mit der Heiligen Kröne vollendet wurde, später jedoch nur mit der sogenannten Hauskrone. Mit der Hl. Krone wurden ihr bloß die Schulter berührt und zwar von dem Esztergomer (Graner) Erzbischof. Über die Königinkrönung in der Zeit der Árpádén wissen wir gewiß nur so viel, daß Jolanta (die zweite Gemahlin András П.), im Jahre 1215 vom Esztergomer (Graner) Erzbischof János (1205-1223), Königin Izabella (Gemahlin László IV.) vom Veszprémer Bischof Pál (1263-1275), Königin Agnes (die zweite Frau András III.) vom Veszprémer Bischof Benedek aus der Sippe Rád ( 1289-1311 ) gekrönt wurden. Die Grundbesitze der Königinnen waren in drei Teilen geteilt: 1. die Grundbesitze, die der Würde einer Königin gebührten, 2. die als Mitgift erhaltenen Besitze, 3. die auf irgendeiner anderen Weise errungenen Güter, z.B. als persönliches Geschenk. Im 13-ten Jahrhundert konnte man jedoch die Herkunft der Grundbesitze der einzelnen Königinnen nicht mehr feststellen. Die Güter der Königinnen befanden sich auf mehreren Plätzen, zerstreut im ganzen Lande. Größere, zusammenhängende Güter waren z.B. das Segesder Gut, die Umgebung von Beszterce in Siebenbürgen, die Um90