K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 2005/9. (Veszprém, 2005)

BECHERT, TILMANN: Hof oder Halle? Anmerkungen zur Überdachung des zentralen Innenbereichs kaiserzeitlicher Risalitvillen

nach denen Privathäuser in Stadt und Land zu seiner Zeit errichtet wurden 28 . Danach galt das Grundprinzip, die Bauweise der Häuser den jeweiligen klimatischen Verhältnissen anzupassen. Entsprechend schreibt Vitruvius, dass die betreffenden Gebäude „im Norden" (sub septentrioné) gedeckt (testudinata et maxime conclusa), d.h. „vollkommen" geschlossen sein sollten, und er fügt nochmals an - um klar verstanden zu werden - et non patentia („und eben nicht offen"). Ich denke, diese Aussage ist eindeutig! Betrachten wir nunmehr die Hauptargumente, die für die Existenz von Innenhöfen ins Feld geführt werden und demzufolge gegen eine mögliche Überdachung zu sprechen scheinen. Als erstes zu den Spannweiten der Dächer! Sie waren z. T. wirklich enorm, aber - um dies gleich vorweg zu sagen - die Römer waren in der Lage, sie mit einem Dachstuhl zu überspannen, wenn sie ein bestimmtes Maß nicht überschritten. Um dies nachzuvollziehen, bedarf es lediglich einiger Zahlenvergleiche, die einerseits verdeutlichen, dass die größten Spannweiten der festgestellten Mittelhallen bzw. Innenhöfe kaiserzeitlicher Portikusvillen allesamt maximal 19 m nicht überschritten, andererseits etwa die Vorhalle des Kastells Niederbieber, die mit Sicherheit überdacht war, die beachtliche lichte Weite von 21m besaß 29 . Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Spannweite des Mittelschiffs der Basilica Ulpia am Trajansforum in Rom, die gut 25 m betrug. Es sei ergänzend hinzugefügt, dass auf diesen Umstand bereits F. Oelmann 30 hingewiesen hat, der u. a. daran erinnerte, dass grundsätzlich Spannweiten von bis zu 30 m erzielt werden konnten (z.B. im Flavierpalast auf dem Palatin). Damit erübrigt sich m. E. auch weitgehend die Frage nach möglichen zusätzlichen Stützpfosten, die dort - wo sie einmal vorhanden gewesen sein mögen - entweder als sog. hängende Säulen zu denken sind oder aber auf flachen Tragsteinen ruhten. In beiden Fällen wäre ein möglicher archäologischer Nachweis ausgeschlossen oder - wie die Schweizer Befunde in Holstein (Abb. 4) und Liestal zeigen - rein zufällig 31 . Auch dass der vermeintliche Innenhof der Villen in Nördlingen-Holheim, und Treuchtlingen-Weinbergshof (Abb. 5) wegen der Hangneigung in 470 bzw. 450 m Höhe ü. NN terrassenförmig abgestuft werden musste, ist kein Argument gegen eine mögliche Überdachung. Diese Art der Terrassierung zeigt nur, dass man bemüht war - unter Ausnutzung der südöstlichen bzw. südlichen Hanglage - ein horizontales Bauplanum zu schaffen, um ein Haus mit Dach zu errichten, wie man es in der Ebene gewohnt war. Auch der Hinweis auf die Spuren von Portiken im hinteren Teil des Innenhofes, die den Zweck gehabt haben sollen, „den rückwärtigen Zugang zu den Wohnräumen zu schützen 32 , vermag nicht recht zu überzeugen. Statt dessen könnte eine derartige Pfostenreihe wie in Treuchtlingen auch eine tragende Funktion besessen haben, um die Spannweite eines darüber befindlichen Satteldaches zu verringern und die hölzerne Dachkonstruktion zu entlasten. Für einen Innenraum spräche im Übrigen in diesem Fall auch der zweiphasige Mörtelestrichboden. Wenn damit fürs erste gewichtige Gründe gegen eine mögliche Überdachung des Mittelteils kaiserzeitlicher Portikusvillen entfallen, stellt sich die Frage, ob es möglicherweise auch „positive" Indikatoren dafür gibt, die auch für das Gebiet der Provinz Raetia überdachte zentrale Räume nahe legen könnten. An diesem Punkt gilt

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