K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 2005/9. (Veszprém, 2005)

BECHERT, TILMANN: Hof oder Halle? Anmerkungen zur Überdachung des zentralen Innenbereichs kaiserzeitlicher Risalitvillen

sich die einzelnen Bearbeiter im archäologischen Teil des Bandes „Die Römer in Baden-Württemberg" - auch hier meist ohne nähere Begründung - bei knapp zwei Dritteln der Befunde für die Existenz eines Innenhofes, während gut ein Drittel für einen überdachten Mittelraum votiert 20 . Auch hier herrscht augenscheinlich manche Unsicherheit infolge des weitgehenden Fehlens geeigneter Entscheidungskriterien. Folgt man den Einlassungen Plancks, scheint bei vielen Hauptgebäuden vor allem die Größe der sog. Mittelhalle gegen eine Überdachung zu sprechen 21 . Eindeutig scheinen die Verhältnisse erst wieder im heutigen Bayern zu sein, wo gleich zwei miteinander verwandte Grundrisstypen unterschieden werden - einmal „der Risalitbau mit Frontportikus und Innenhof", der „eine monumentale Fassade" imitierte, zum anderen ein quadratischer Grundriss vom sog. Typ Holheim „mit durchgehender Baufront, L-formigen Baufluchten und Innenhof", ... der nach Meinung des Autors eher an Gebäude erinnere, „die im städtischen Wohnbau zu Hause waren" 22 . Der Verzicht auf ein raumüberspannendes Dach wird einerseits mit dem „Fehlen tragfähiger Stützen in seinem Inneren" begründet, andererseits mit den „enormen Spannweiten", des weiteren mit der Tatsache, dass „der Innenhof von Holheim, Schambach und Treuchtlingen-Weinbergshof (Abb. 5) wegen der starken Hangneigung terrassenförmig abgestuft werden musste" 23 . Dabei wird u. a. davon ausgegangen, dass die - wie z. B. in Oberndorf am Lech (Abb. 6) oder Westheim-Hüssingen - mehrfach angetroffenen Herdstellen, Ofenanlagen und Kellerabgänge auch im Winter unter freiem Himmel lagen 24 . Zur Villa in Harburg-Großsorheim heißt es deshalb auch konsequenterweise, der dortige 16,5 x 23 m große Innenhof habe entsprechend den festgestellten „Fußboden­und Laufhorizonten, hölzernen Einbauten und Gruben im Mittelpunkt der häuslichen Aktivitäten (sie!) gestanden" 25 . Insgesamt erkennen wir damit ein reiches Feld größtenteils gegensätzlicher Auffassungen, die m. W. noch nie - bezogen auf das Gesamtverbreitangsgebiet kaiserzeitlicher Portikusvillen, das im Westen bis nach Nord- und Mittelfrankreich und im Osten etwa bis an die rätisch-norische Provinzgrenze reichte - im Zusammenhang behandelt wurden. Gleichwohl bleibt fürs erste festzuhalten, dass offenbar - legt man den derzeitigen Erkenntnisstand zugrunde - Portikusvillen auf dem Boden der Provinzen Gallia Belgica und der duae Germaniae in der Regel mit überdachten Mittelhallen ausgestattet waren, während die Landhäuser gleicher und ähnlicher Bauweise in Rätien offene Innenhöfe besaßen. Man könnte sich - vorausgesetzt dieses Ergebnis träfe den wahren Sachverhalt - mit einer solchen Lösung zufrieden geben, blieben da nicht verschiedene Einzelfragen ungelöst, deren Behandlung und Beantwortung möglicherweise dazu fuhren könnte, eine einheitliche Lösung für das gesamte, oben genannte Gebiet zu erreichen. Dazu wäre zunächst einmal die schriftliche Überlieferung zu befragen - insbesondere der römische Fachschriftsteller Vitruvius Pollio und sein zehnbändiges Lehrbuch ,JDe architectural. Dieser hat zwar - als Zeitgenosse Casars und des Augustus - nie eine Portikusvilla gesehen, deren Vorläufer - wie lange angenommen- eben nicht italischen Urspmngs waren 27 , jedoch hat er uns immerhin einige gültige Grundsätze hinterlassen,

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