K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 2004/8. (Veszprém, 2004)
ALFÖLDY, GÉZA: Die Inschriften des Hügelgrabes von Baláca - A balacai halomsír feliratai
Wahrscheinlichkeit bestimmbaren Buchstaben beläuft sich auf lediglich zehn oder zwölf. Sinnvoll dürfte in diesem Fall höchstens die Überlegung sein, ob wir uns den Inhalt des Textes aufgrund anderer Überlegungen einigermaßen plausibel vorstellen können und ob die erhaltenen Reste der Inschrift mit diesem Inhalt in Einklang gebracht werden können oder nicht. Ausgehen sollten wir von der offenbar als zwingend anzusehenden Annahme, dass diese mit einer sehr sorgfältig ausgeführten Inschrift versehene Tafel, die sich mit ihrem Marmormaterial von allen anderen Inschriftsteinen des Tumulus unterscheidet und über dessen Eingang befestigt wurde, die als Grabinschrift formulierte Bau- bzw. Widmungsinschrift dieses luxuriösen Grabdenkmals trug. 63 In diesem Fall ist zu erwarten, dass der Text an zentraler Stelle den Namen des Stifters oder der Stifter enthielt. Zudem ist es wahrscheinlich, dass in der Inschrift auch die Namen weiterer Personen genannt waren, die ebenfalls in diesem Tumulus bestattet wurden oder für die, falls sie noch am Leben waren, der Grabhügel als künftige Ruhestätte vorgesehen war, denn dieser diente nach Ausweis der Inschriften auf den Grabaltären während mehrerer Generationen als die Grabstätte einer Familie. Da die männlichen Mitglieder dieser Familie nachweislich die Namensteile TL Claudius TL f. führten, müssen diese Nomenklaturteile in der Inschrift wohl mehr als einmal genannt worden sein. Vermutlich wurden im Text auch Rangtitel der Verstorbenen angeführt, wie dies in den Inschriften von zumindest zwei Grabaltären festzustellen ist (I und III). Erwähnt worden sein können hier auch die Bezeichnungen des Verwandtschaftsgrades zwischen den Bestatteten wie z. B.patri oder filio o. ä., wie dies auch in den Inschriften der Grabaltäre der Fall war (siehe II-IV, VII, VIII, offenbar auch V, außerdem G 45). Ob am Anfang des Textes - sei es in der voll ausgeschriebenen, sei es in der wie zumeist üblich auf die Anfangsbuchstaben gekürzten Form - die überaus häufige Formel Dis Manibus zu lesen war oder nicht, können wir nicht feststellen; in den Inschriften auf den Grabaltären war diese Formel jedenfalls nicht enthalten. Angesichts ihrer ursprünglichen Höhe von ungefähr 15 cm dürften die auf den Fragmenten T 1 und 2 erhaltenen Buchstabenreste am ehesten zur Anfangszeile der Inschrift gehört haben, in der so gut wie sicher der Name entweder eines Verstorbenen oder eines Stifters stand. Der auf dem ersten Fragment vorhandene gebogene Buchstabenteil ließe sich unschwer als Teil des C oder des D des Namens Claudius ansehen. 64 Auf dem zweiten Bruchstück sind, wie gezeigt, die Lesungen IN und NN möglich. Die Buchstabengruppe IN könnte unter den Personennamen, die auf den Altären erhalten sind, in das Cognomen des Ti. Claudius Ti. f. Victorinus passen (siehe die Inschriften II und VII). Das Fragment T 3 mit den ursprünglich ungefähr 12 cm hohen Buchstaben RI oder RN könnte - je nachdem, ob es davor eine Zeile mit eventuellen Rangtiteln des Ti. Claudius Ti. f. Victorinus gab oder nicht - entweder zur 2. oder zur 3. Zeile der Inschrift gehören. Die Buchstabengruppe RI könnte - von zahlreichen anderen Möglichkeiten abgesehen - in den Namen Valeria passen. 65 Die Erwähnung dieses Namens hätte deshalb eine gewisse Wahrscheinlichkeit, weil wir annehmen können, dass die Frau des Ti. Claudius Ti. f. Victorinus mit dem Familiennamen Valeria hieß (siehe die Inschriften VII und IX). Ihre Erwähnung im Anschluss an die Nennung