Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 5-6. (1971-1972) (Szombathely, 1975)

Helytörténet - Bárdosi János–B. Dorner Mária: Adatok a sárvári (és kőszegi) fazekascéh történetéhez

Diese Articfcel, Ordnung und Satzung haben wir sämtliche Meister und Ge­sellen dieser Ehrsamen Hafnerzunft samt und sonderlich unverbrüchuich zu hal­ten zugesaget. Weilen afber unmöglich alles in Artickeln kann afogefasseit wer­den, so wird ein Ehrsames Handwerk allezeit Mittel und Wege gegen sonderliche Verbrechen finden, Widrigenfalls einige vorhanden wären, die gegen diese Ar­tickel und Satzung, denenselben zu gehorchen, verweigerten ; sich unanständig be­trügen, so hat ein Ehrsames Handwerk sich hierinnen an die gnädige Grundherr­schaft, oder in Abwesenheit derselben, absonderlich an das Hochherrschaftliche Officiât zu verwenden, wo dann einem Ehrsamen Handwerk laut Höchts-Derosel­Ъеп Gutbefiinden vollkommener Schutz und genügsamer Beistand, hoffentlich erzeiget werden wird. Dass diese Artickel wir der Königlichen Freystadt Günss, und der da vor­findlichen Hafner Zunft in paria herausgegeben, und mit dieselben Gleichlautend sind bezeigen wir Namentlich. Sigl D Günss den 3 ten May 799. Auf dem Siegel: Sigffliuim. .. ... zu Güns Ignatz Geiibl als Zähmeister Johan Behoffer als Beisitzer ma T W Auf dem Siegel: Vorstehende Bandwerks Artikl werden unter Verheissung alles amgedeihen­den Herr Schutzes man bestätiget. Wienn den 2 ten Julii 799 : Von der Genuesischen Gutter Oberdirekzion Franz Freiherr Brentano von Simaroli als Bevollmächtigter Siegel Aus dem Abschlussteil der oben mitgeteilten Gesellenordnung leuchtet her­vor, dass sich die Zunft in uinsirittenen Fragen bei dem Gutsherrn Einspruch einlegen konnte. In jener Zeit besass der Gutsherr auch ein Recht des Kon­trolls über die Zunft, was er durch eine von ihm beauftragte Person ausübte. Zur Mitte des 19. Jahrhunderts wandte man sich .alber in umstrittenen Fra­gen an den Stadtrat oder an den Komitat. Damals hat der Stadtrat zur Aufsicht über die Zünfte einen Zunftbeauftragten ernannt, der als Bindeglied zwischen Stadt und Zunft fungierte. Aus der Gesellenordnung leuchtet die hohe Bedeutung und das hohe Anse­hen der Lade der Zunft bzw. der Gesellen hervor. Die Artikel 3—4, 6, 8. bezie­hen sich auf die archivalische und kassenmässige (Zech) Funktion der Lade, die 7. und 11—15. jedoch bereits klar auf den religiösen Respekt der offenen La­de. Die Verehrung der offenen Lade und die dabei üblichen Formen des Be­nehmens sind in beinahe allen Artikeln zu finden. Es ist wahrscheinlich, dass gewisse Artikel der Geseülenordnung von 1799 nicht mehr in jeder Hinsicht den Erfordernissen der Zeit gerecht waren, daher hat die Zunft die Ordnung der Hafnergesellen von Sárvár im Jahre 1841 er­neuert. 372

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