Szakály Ferenc: Ami Tolna vármegye középkori okleveleiből megmaradt 1314-1525 (Wosinsky Mór Múzeum, Szekszárd, 1998)

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fang die Benennung des Vicecomes, eine Zeitlang die des Vicecomes und der vier Stuhlrichter, später wieder nur die des Vicecomes. Gleichwie diente der Beglaubi­gung die Besiegelung, die die Patente abschloss. Letztere galten deshalb als of­fene Urkunden, weil sie an alle gerichtet waren. Im Komitat Tolna wurden die Ausfertigungen am häufigsten mit fünf Siegeln (dem des Vicecomes und der vier Stuhlrichter) versehen. In die Relation wurden vor allem an Ort und Stelle, während im 16. Jahrhun­dert vor dem Gerichtshof des Komitats getroffene Untersuchungen, Verbote, beglaubigte Zeugenaussagen eingetragen. Das Patent zeugt dagegen von Fällen, die am Gerichtshof veranlasst, aber nur selten endgültig erledigt wurden. Eine solche Anzeige konnte gelegentlich genauso eine lange lokale Untersuhung aus­lösen, als ein hoheitlicher Befehl. Die Tätigkeit des Komitats stimmte in mehre­rer Hinsicht mit den Befugnissen der sogenannten glaubwürtigen Orte (loca cere­dibilia), bzw. der damit beauftragten geistlichen Körperschaften überein. (Kon­vente der Benediktiner-, Prämonstratenser- und Ritterorden, sowie die Dom­und kollegialen Kapitel). Dementsprechend kam es vor, dass der glaubwürdige Ort Urkunden über Verfahren eines Komitats ausfertigte, und die Untersuchun­gen öfters parallel vorgenommen wurden, manchmal sogar mit Einbeziehung noch eines weiteren glaubwürdigen Ortes. Ob die Komitate schon damals ein Archiv hatten, ist eher zu vermuten, als nachzuweisen. Einerseits sammelten einige Komitate bereits im 15. Jahrhun­dert ihre Akten, andererseits berichtet man sogar im 17. Jahrhundert, dass die Schriften, einschliesslich die, in dieser Epoche höchst seltenen Generalver­sammlungsprotokolle oft bei den abgehenden Amtsträgern geblieben sind. Wenn das Komitat Tolna als Körperschaft überhaupt ein einfaches Archiv besass, so wurde es um 1541/1543, infolge der türkischen Besetzung des Komi­tats bis auf die letzte Akte vernichtet. Unseres Wissens blieben auch in Famili­enarchiven keine Schriften erhalten, die als Bruchteil eines abhanden gekom­menen Archivs betrachtet werden könnten. Das Komitat registrierte sicherlich die eigenen Ausfertigungen, und vielleicht bewahrten sie auch die, an sie ge­richtete höheren Befehle, inbegriffen jene bezüglich der Steuerzahlung, Solda­tenstellung und der Repräsentanz an dem Reichstag; die Dekrete hatte man so­wieso immer bereit halten müssen. Sammeln wir die, in den einzelnen Familien- und Körperschaftsarchiven verbliebenen Ausfertigungen des Komitats Tolna, und die an das Komitat ge­richteten Anweisungen (die nur sehr selten als separate Urkunden erhalten blie­ben), so entfalten sich die vagen Umrisse des ehemaligen Archivs, und wir kön-

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