Gaál Zsuzsanna - Ódor János Gábor (szerk.): A Wosinszky Mór Múzeum évkönyve 34. (Szekszárd, 2012)
BALÁZS KOVÁCS SÁNDOR: A sárközi falvak önkormányzata a feudalizmus hajnalán
SÁNDOR BALÁZS KOVÁCS Selbstverwaltung und Autonomie der Gemeinden in Sárköz am Ausgang des Feudalismus Vor 1848 waren die Gemeinden in Sárköz Fronbauerdörfer, nur mit 10-20 Kleinadeligen als Einwohner. Diese Gemeinden haben sich auf vielerleie Weise an das Hofgut gebunden, zu dessem Band sie gehörten. In den Urfragen und grundsätzlichen eigenen Sachen hatte jedoch die Dorfgemeinschaft Selbständigkeit. Da diese Gemeinden unter Gerichtsherrlichkeit des Grundherren standen, wurde das Alltagsleben der Selbstverwaltung durch die mit dem Feldherren abgeschlossenen Verträge und durch grundherrliches Hofgericht geregelt, daneben mußten sie aber auch die in den Gesetzen stehenden Vorschriften einhalten, welche sich auf die Dörfer bezogen. Außerdem waren für sie auch die als Resultat der Komitatsrechtsbildung gefassten Statuten verpflichtend. Aus den verbliebenen Quellen läßt sich darauf folgen, daß der Grundherr in die innere Verwaltungsordnung der Gemeinden und in die Selbstverwaltungsorgane der Bauerngemeinschaft nicht eingriff, wenn „nach außen", also gegenüber des Komitates und des Hofgutes keinerleie Probleme entstanden. Es hing teilweise damit zusammen, daß keine Hofmeister oder Güterdirektor in den Sárközer Gemeinden wohnten - mit Ausnahme von Decs, wo ein Gespan (Hofmeister) und auch ein Haiduck (Heiduck) lebten. Die Gemeinden Alsónyék, Pilis und Decs gehörten zum Stiftsgut von Bátaszék (Theresianum), der Sitz der Amtsinhaber des Hofgutes, sowie der zentrale Sitz des Hofgutes waren in Bátaszék. Die Gemeinde Őcsény gehörte zum Stiftsgut von Szekszárd und dessen Amtsinhaber wohnten auch in der Komitatshauptstadt. Eine Gemeindeselbstverwaltung ist das Ergebnis einer Gesellschaftsentwicklung. Die Selbstverwaltung ist die Existenzbedingung einer Gemeinde, als Gesellschaftsformation. Sie braucht eine Interessenschutzorganisation, welche für die Sicherheit der zur Gemeinschaft gehörenden Leute sorgen konnte. Diese dringende Notwendigkeit brachte die Selbstverwaltung zustande. Die Führung und Verwaltung der Gemeinden bedeutete eine vielseitige Aufgabe und erfaßte beinahe alle Bereiche des Alltagslebens. Im Bereich der Gerichtsbarkeit bedeutete sie die Reihe von Straf- und Amstverfahren. In der Verwaltung hat man die militärischen Sachen betreut, die Amtsorganisation betrieben und hierzu gehörte auch die Repräsentation. Die Ordnungsdienstleistungen waren auch vielseitig: öffentliche Ordnung, Sittenpolizei, Fremdenpolizei, Feuerpolizei, Hochwasserschutz. Zu den kommunalen Dienstleistungen gehörten das Bauwesen, Gemeinderegelung, Wege- und Straßennetz, Trinkwasserversorgung, öffentliche Sicherheit. Im Wirtschaftsbereich beschäftigte man sich mit den Ackerfeldern, Wiesen, Weiden, Weinanbau, Wäldern, Tierhaltung, Industrie- und Handelsnutzung (wo auch diese Aufgaben vorhanden waren). Zur Befugnis der Selbstverwaltungen gehörten noch die Finanz- und Kreditwesen, die Steuereinnahme, die Vormundschaftswesen, die Bildungs- und Schulwesen, Gesundheitsdienst und Sozialversorgung, sowie die Kirchenwesen. Zum Aufgabenbereich der Gemeindeselbstverwaltungen gehörte auch noch das Gerichts- und Justizwesen. 394