Gaál Attila (szerk.): A Wosinszky Mór Múzeum Évkönyve 30. ( Szekszárd, 2008)

Balázs Kovács Sándor: „Már minálunk verbuváltak kötéllel…”

Sándor Balázs Kovács „Már minálunk verbuváltak kötéllel..." (Zitat aus einem Soldatenlied) Anwerbung, Rekrutierung, Auslosung im Komitat Tolna bis 1849 Im Jahre 1715-ben stellte das ungarische Adelsparlament in einem Gesetz fest, daß im Interesse des Landesschutzes ein ordentliches und ständiges Militär statt des bisherigen Söldnerarmee (Landsknechte) eingesetzt werden muß. In den 17-18. Jahrhunderten faßten die Behörden, sowie die Feldherren strenge Regeln mit dem Unterhalt der Soldaten. Damals gab es keine Kasernen und die Leibeigenen waren verpflichtet, fur die garnisonierenden oder durchziehenden Truppen Unterkunft unf Versorgung zu leisten. Die Leibeigenen mußten Soldaten stellen undzwar lebenslänglich; sie mußten in ihrem Haus die Soldaten quartieren und auch verpflegen oder die Kleider der Soldaten auszuwaschen. Der Unterhalt des stehenden Heeres wurde durch an die Leibeigenen ausgeschriebenen Haus- uns Kriegssteuern gedeckt. Die Leibeigenen hatten die eingelagerten Truppen mit Beheizungsmitteln und Kerzen versorgen, sowie beim Herbst- oder Frühjahrs zug Vorspann beizustellen. Der Herrscher verlangte vom Parlament nach der Vorlage des Hofkriegsrates immer eine bestimmte Zahl von Soldaten, um den Mannschafltsstand zu ergänzen. Nach deren Anbietung wurde der offizielle Rekrutierung angefangen, wo dann das Land in einer bestimmten Zeit die Soldaten stellen mußte. Auch zwischen zwei Rekrutierungen erfolgte die Heeresergänzung. Wenn die Stärke irgendeiner Einheiten ungenügend war, machte sich selbst die Einheit - in der Regel das Regiment ­heran, neue Soldaten zu rekrutieren. Bei offizieller Rekrutierung wurde die genommene Stärke von dem Parlament nach einer bestimmten Berechnung unter den Munizipien - wie Komitaten, freien Bezirken und Städten - verteilt und danach vorgeschrieben, welche Siedlungen wieviel Soldaten nach Verhältnis der Steuerzahlung unter die Fahnen des Kaisers rufen müssen. Neben der feudalen Kriegsgliederung verbreitete sich auch in Ungarn immer mehr die neue Form der Heeresergänzung, wobei die regulären Fuß- und Husarenregimente nach freiwilligen und freien Anwerbung aufgestellt wurden. Die andere Form war die Rekrutierung, welche eine Art Belustigung und mit Tanz verbundenen Vergnügen bedeutete. In der Mitte des 18. Jahhunderts verbreitete sich immer mehr der Soldatenempfang, sowie die Auslosung. Der erste Begriff bedeutete, daß die Gemeinde aus einer an seinen Bewohnern eigenmächtigerweise auferlegten Summe Gesellen unter die Fahnen rief. Sollten sich keine Freiwilligen weder unvergeltlich, noch fürs Geld anmelden und wenn nicht einmal eine gewaltsame Rekrutierung mit Seilenfesseln erfolgreich waren, oder die Gemeinde es verweigerte, für die Soldatenstellung Geld aufzuopfern; so ergriffen die örtlichen Behörden zuletzt zu einer Auslosung.

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