Soós Imre: A jobbágyföld helyzete a szolnoki Tiszatájon 1711-1770 – A Damjanich János Múzeum közleményei 1. (1958)
ZUSAMMENFASSUNG Das heutige Komitat Szolnok wurde im Laufe der im Jahre 1876 vorgenommenen Gebietsregelung aus den priyilegisierten Kreisen der Jász- und Grosskuniianen, ferner aus dein s. g. Äusseren— Szolnok—Kornitat gebildet. In dieser Arbeit kam die Lage des Frongutes in cca 35 Dörfern des ehemaligen Äusseren—Szolnok's in den Jahren 1711—1770 zur Darstellung. Als wertvolles Quellenmaterial dienten hiefur die seit Beginn des 18. Jh. erhalten gebliebenen Konsignationen der Leibeigenen, besonders aber die anlässlioh der Frongeldregelung im Jahre 1770/71 erhobenen Aussagen der Fronbauern, welche kaum irgendwo im Lande in solcher Fülle wie hier gesammelt zu finden sind. Mit ihrer Hilfe lässt sich ein klarer Einblick in die Verhältnisse des Frongutes, im allgemeinen der Leibeigenschaft selbst vor 1770 gewinnen. Die Siedlungen des ehemaligen Äusseren-Szolnok's liegen zum grössten Teil im Herzen der grossen ungarischen Tiefebene im Überschwemmungsgebiet des sich langsam dahinschlängelnden Theissflusses, u. zw. an seinem linken Ufer. Ihre Flur, die oft über zehntausend Joch ausmacht, ist meist sumpfiger Sodaboden. Nur ein winziger Teil war zu Beginn des 18. Jh. geeignet zum Ackerbau. Der Mangel an bestellbarem Boden, seine beschränkte Fruchtbarkeit, die jährlichen Frühlings-Überschwemmungen charakterisieren diese Theissgegend, wodurch die Sicherheit des Getreide-Anbaus damals stark beeinträchtigt war. Im Jahre 1711 waren die Niederlassungen wegen wiederholter Zerstörung während der 150 jährigen Türkenherrschaft meist verlassen: erst zwischen 1711—1730. erfuhren sie einen Neubau. Nun besetzten die neuen Siedler frei den bestellbaren Bruchteil der weiten Dorfflur, u. zw. hat jedermann dort und soviel Boden besetzt, wo und wieviel es ihm beliebte. Allein durch die Zahl der Zugtiere war diese Freiheit beschränkt. Nach 2—3 Jahren als sich der Ackerboden zu erschöpfen begann, ging der_Fronbauer auf einem anderen, noch unbebauten Grundstück über. Demnach handelte es sich um eine ungeteilte Dorfflur ohne private Eigentumsgrenzen. Um 1730, nach Beendigung der endgültigen Ansiedlung, ging die stets zunehmende Bevölkerung von der freien Besitznahme zu der jährlich wiederholten, periodischen, behördlichen Bodenverteilung über. Die Grösse der Grundstücke, wie auch die Höhe der Frongelder richtete sich in diesem System nach der Zahl der Zugtiere. Jedes Jahr wurde von den Fronbauern selbst bestimmt, wieviel des zur Verfügung stehenden Geländes aufgeteilt sein soll und wie hoch die Zahl der notwendigen Zugtiere gesetzt werde. Ein Fronbauer mit 6 Zugtieren galt als volle Arbeitskraft. Fronleute mit 6 — 4 — 2 Zugtieren und der Fronbauer zu Fuss (ohne Zugtier) repraesentierten mithin die Schichtung der Leibeigenengesellschaft. 44