Soós Imre: A jobbágyföld helyzete a szolnoki Tiszatájon 1711-1770 – A Damjanich János Múzeum közleményei 1. (1958)

Die in den Dörfern entlang die Theiss übliche Bodengemeinschaft ist um 1740. infolge der Allodisationsbestrebungen der Gutsbesitzer in der Hälfte der angeführten Dörfer behoben worden. Die Gutsherren haben nähmlich aus den fruchtbaren, nahegelegenen Grundstücken ihr eigenes Allodium gebildet, für die Fronbauern blieben nur die schlech­ten, entfernt liegenden Parzellen übrig, welche von den Bauern bei der jährlichen Verteilung ungern angenommen wurden wegen der un­verhältnismässig hoher Lasten. In sochen Fällen haben dann die Guts­herren die Bodengemeinschaft einfach endgültig abgeschafft, die bishin bestandene Freiheit in bezug auf die Annahme der zugeteilten Felder gestrichen, statt dessen den individuellen Besitz des Frongutes einge­fürt. In den grösseren Dörfern mit fruchtbareren Ackern blieb die Bodengemeinschaft bis zur generellen Frongeldregelung im Jahre 1770/71. noch bestehen, die dann überall den persönlichen Besitz legalisierte. Obwohl durch diese Frongeldregelung die Hörigenverhältnisse bis zur Aufhebung des Fronwesens im Jahre 1848. hinlänglich geordnet wurden, brachte sie keine Linderung der sozialen Spannung im Kreise der land­wirtschaftlichen Bevölkerung mit sich. Im zweiten Teil der Abhandlung werden die wichtigsten Aus­sagen der Fronbauern auf Grund der Konsignationen von 1770. im Ori­ginal als darfhistorisiche Datensammlung mitgeteilt. Ausserdem kommen manche Daten in Bezug auf die Neubesiedlung einiger Dörfer nach der Türkenzeit zur Veröffentlichung. 45

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