Benedek Csaba – H. Bathó Edit – Gulyás Katalin – Horváth László – Kaposvári Gyöngyi szerk.: Tisicum - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Múzeumok Évkönyve 14. (2004)

Gemeinschaft und Geschlechtsleben

LÁSZLÓ SZABÓ GEMEINSCHAFT UND GESCHLECHTSLEBEN In meiner Studie möchte ich kurz darauf antworten, warum das der öffentlichen Auffassung (bürgerlichen Auffassung) nach eigenartigste Geschlechtsleben, die Sexualität nicht ausschließlich eine Privatsache sein kann. Was ist das Verhältnis zwischen Individuum und Gesell­schaft in diesem Bereich? Ob sich dieses Verhältnis im Laufe der Geschichte wesentlich ändert oder als ständig zu betrachten ist? Ob diese Änderungen grundlegend oder einfach formell, äußerlich sind? Nach dem kurzen wissenschaftlich-historischen Über­blick, wo es sich um das Erwecken des Interesses an der Rolle der Sexualität, dann es sich um den sich in den bestimmten wissenschaftlichen Forschungsgebiet umge­wandelten Problemenkreis handelt, die wichtigsten Forscherpersönlichkeiten (Zoltán Ujváry, Vilmos Voigt, Mária Vajda, Mihály Hoppal, László Nóvák) hervorhe­bend werden die entscheidenden Fragen des Themen­kreises bestimmt. Vor allem wird die gesellschafliche Schicht beschrieben, in der die Untersuchung abläuft: das ist die ungarische Bauerngesellschaft, ein organischer Teil der europäischen christlichen Gesellschaft. Damit wurde schon ausgesprochen, das diese Schicht der ungarischen Gesellschaft von der christlichen Auffassung durchdrun­gen wird, diese bestimmt ihre moralische Denkensart, in deren Zeichen werden die Einrichtungen in der Gesell­schaft ausgebaut, die das Verhältnis zwischen dem Indivi­duum und der Gesellschaft, und innerhalb deren eine sich organisch aufbauende Gemeinschaft regulieren. In der Bauerngesellschaft ist das Individuum ein unbe­kannter Begriff. Der Mensch, die Person muss als homo communis aufgefasst werden. Das Geschlechtsleben kann eben deswegen keine Privatsache sein, denn es bezieht sich selbstverständlich auf zwei Menschen, den Mann und die Frau, es wird in ihrer Beziehung realisiert. Also müs­sen wir hier nicht das eigenartige Verhältnis eines einzelnen Menschen, sondern das eines Mannes und einer Frau zu der sie umgebenden direkten, dann weiteren Gesellschaft bestimmen: Mann —Frau —Familie —Gemeinschaft —Gesellschaft Der Mensch erfüllt auf der Erde, in seinem irdischen Leben der christlichen Auffassung nach ein göttliches Gebot. Seine Aufgabe ist der Bibel nach (Buch von Moses I.), die Erde zu bevölkern, sie zu beherrschen, sich zu vermehren und die von Gott auf ihn gemessene Aufgabe mit Arbeit und Leiden zu erfüllen. Das höchste Gesetz ist die Erhaltung sowohl für die Einzelnen, als auch für die ihnen folgenden Generationen. Zur Erfüllung dieses Gesetzes ist in erster Reihe die Familie verantwortlich und diese schuldet vor der Gemeinschaft und der weiteren Gesellschaft so die Verantwortung, dass sie die Neuge­borenen ihrem Geschlecht entsprechend zu diesem Amt je vervollkommener wie möglichst vorbereiten muss. Die christlichen Kirchen schrieben gleichlautend die morali­schen Normen und Methoden vor, die die Erfüllung dieser höchsten menschlischen Aufgabe sicherten und auf denen die Gesellschaft (Familie und Gemeinschaft) das Recht und die Pflicht hatte, darauf zu wachen, um das Gesetz vervollkommen zu lassen. Für die Bauerngesellschaft war es keine Last, sondern einfach kam es dem Leben natür­licherweise mit, was die mit dem Lebensalter verbundenen Bräuche in zahlreichen Punkten und Lebenssituationen auch zum Fest weihten. Der Zerfall der Bauerngemein­schaft löste diese Verbundenheiten auf und da begann der Mensch zum Individuum zu werden und so erschien die bis da zur Devianz zählende, durch eigenen Willen gesteuerte Sexualität in Massen. 322

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