H. Bathó Edit – Kertész Róbert – Tolnay Gábor – Vadász István szerk.: Tisicum - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Múzeumok Évkönyve 11. (1999)

"Krawall" in Törökszentmiklós in den Jahren 1819-1820

ANTAL SZABÓ "KRAWALL" IN TOROKSZENTMIKLOS IN DEN JAHREN 1819-1820 Törökszentmiklós ist nach Szolnok die am dichtesten bevölkerte Siedlung des Komitats Külső-Szolnok in der behandelten Zeit. Zwar hat es den Rang eines Marktfleckens (Oppidums), es ist aber wahrhaftig das Marktflecken von János Almásy. Seine Bewohner sind Fronbauern mit- oder ohne Land, in Zünfte vereinigte Handwerker, einige Beamte (Funktionäre), Mieter von Einödhöfen, Tabak- und Weinbauern. Die Zahl der Bewohner beträgt etwa 8000. Ein Fünftel des ganzen Herrschaftsgutes bilden Fronhöfe, alles Übrige ist in gutsherrlicher Verwaltung, das größtenteils von den örtlichen Fronbauern gepachtet wurde. 1819 wurde die Pachtgebühr auf die Kosten der Pächter geändert. Das war eine Landeserscheinung, die den "Krawall" ausgelöst hat. Die Unzufriedenheit dauert seit der Einführung des Urbariums fort. Die Ortseinwohner protestieren gegen vielerlei durch Arbeits- und Steuerverweigerung, bojkottieren die örtliche Richterwahl und die Genehmigung der Vorstandsliste; (Magistratenliste), murren wegen der Soldateneinquartierung und Lieferung. Viele sind ins Gefängnis geraten, man will sie befreien, damit sie zu den Frühlings- und Sommerarbeiten heimkehren können. Sie haben einen Winkeladvokat angestellt; dieser unternahm, sich beim König über die angehäuften Probleme zu beklagen. Tatsächlich hat er aber die Bewohner von Törökszentmiklós, die nachts von Haus zu Haus gingen, um für die Kosten Geld zu sammeln, betrogen. Das Komitat hat den Fall untersucht, die Verhörsprotokolle stellen die wichtigste Quelle des Ereignisses dar. Es wude ein harter Urteil gefällt. Der Winkeladvokat erhielt drei Jahre Gefängnis, in Eisen gefesselt, wöchentlich zwei Tage Fasten, fünf Fronbauern wurden zu j zwei Jahren Gefängnis und halbjlährlich zu je 60 Stockschlägen und fünfunddreißig Bewohner zu einmaligen 40 Stockschlägen verurteilt. Die Geldstrafe beträgt 2298 Wechselforint. Der Gutsherr wurde auch sachfällig erklärt: er wurde verpflichtet, die fehlende Heuwiese auszuteilen. Alle wollten schon Ruhe, das bedeutete aber nur die Verschiebung der auch weiterhin existierenden, zahlreichen Unrechten der Fronbauern. 252

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