Agria 37. (Az Egri Múzeum Évkönyve - Annales Musei Agriensis, 2001)

Vaday Andrea–Domboróczki László: Mezőszemere – Kismari-fenék. Késő-császárkori–kora-népvándorláskori temetőrészlet

beschlagverzierten tonnenförmigen Holzeimer des Grabes „A" von Mucsfa-Száraz­Puszta. Die Angaben reichen nicht aus, zu entscheiden, ob das Holzgefäß mit Bronzebeschlägen in Mezőszemere als eine römische oder germanische Wirkung gilt. Die eine könnte mit dem hervorgehobenen gesellschaftlichen Rang, die andere mit der ger­manischen Wirkung oder Nachbarschaft, eventuell mit der allgemein bekannten Germanisierung der späten Periode begründet werden. Erwähnenswert ist noch das leere Grab 34. In den sarmatischen Gräberfeldern sind leere Grabgruben nur selten zu finden. Auch im sarmatischen Gräberfeld von Tiszaföldvár-Téglagyár (Ziegelei) gab es eine leere Grabgrube am Rand der Grabreihe. Bei der Grabgrube - wie in Mezőszemere - konnten keine Raubspuren beobachtet wer­den. Die Einfüllung des Schachtes war homogen. Es ist vorstellbar, daß das Grab ausge­graben wurde, aber die Bestattung aus irgendeinem Grund nicht mehr stattfand. Fassen wir die obigen kurz zusamen: Das Gräberfeld von Mezőszemere wurde hin­ter der Schanze von einem sarmatischen Volk belegt, dessen Vornehme mit den Römern verbündet waren, und dessen Kämpfer in den spätrömischen Zeiten die Schanze vertei­digten. Unserer Meinung nach bringt die im Grab 18 von Szíhalom-Pamlényi-tábla vorgekommene Delphinschnalle 724 - die im römischen Gebiet ein gewöhnlicher Zubehörteil der Gürtel mit Propellerbeschlägen ist - aufgrund sowohl ihrer Datierung als auch ihrer römischen Beziehung dieses Gräberfeld mit Mezőszemere in Verbindung. Die pannonischen Analogien dieser Gräberfelder (Mőzs-Kakasdomb, Pécs, Dunaújváros, Ságvár, Hegyeshalom) weisen auf die enge Verbindung hin, die zwischen der römischen Heerführung und den im Sinne des Friedensvertrages die Schanze verteidigenden Sarmaten bestand. Diese Sarmaten waren teils das Volk von Zizais und teils eine gruppé der im Vertrag außer ihnen erwähnten Arcaragantes (Sarmatae liberi), 125 die von dem Kaiser eindeutig unter römisches Protektorat gestellt wurden, herausgesagt, daß sie „nur ihm und den römischen Führern" gehorchen müssen. Der Wortgebrauch „...sibi ducibusque Romanis..." bekräftigt weiter unsere Folgerungen über die Zusammensetzung der Bevölkerung von Mezőszemere. Letztendlich den Fragenkreis der nördlichen Gräberfelder zusammenfassend halten wir die von Eszter Istvánovits in einen einzigen Kreis eingereihten Nekropolen nicht für eine Gruppe. Bereits Mihály Párducz wurde wegen der Benutzung des bei den urzeitlichen Publikationen berechtigten „Gruppenbegriffes" häufig kritisiert. In der auch schriftliche Quellen aufweisenden Römer- und Völkerwanderungszeit formen schon die historischen und ethnischen Gesichtspunkte die auf der Gleichheit oder Ähnlichkeit der archäologischen Erscheinungen und des Fundmaterials fußenden regionalen Be­wertungen. 726 Bei den späten nördlichen und nordöstlichen Gräberfeldern der Tiefebene 723 BURGER Alice 1977, 200-201. 724 VÁRADI Adél 1997, Kat. XVI/17. 725 AMMANIUS MARCELLINUS XVII, 12,17. Sie wurden im Text namentlich nicht aufgezählt, aber es ist aus dem die Empörung zitierenden Kontext eindeutig, daß es sich hier um die Sarmatae liberi handelt. 726 Will man bei diesen Kulturkreisen einen Fundort als Namengeber angeben, soll man den erst freigelegten Fundort (z. B. Marosszentanna), oder die Fundstelle mit der größten Objektzahl (z. B. Csongrád-Kenderföldek) zitieren, eventuell den Fundort mit den typischsten Zügen der Epoche und des Ethnikums nennen (z. B. Hortobágy-Poroshát). 121

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