Poór János: A hajdú városok gazdasági és társadalmi helyzete (1607-1720) (A Hajdú-Bihar Megyei Múzeumok Közleményei 9. Debrecen, 1967)

Zusammenfassung

standen, und dass man die Selbstversorgung auch durch die klassische Form der Wechselwirt­schaft mit Weiden sichern konnte. Aus der Mitte des 17. Jahrhundert haben wir aber schon Angaben, aus denen man auf eine entwickeltere Form der Weidenwechselwirtschaft folgern kann. Auf den gepfändeten und verpachteten Feldern, sowie auf den willkürlich gewählten Feldern war wahrscheinlich eine weniger entwickelte Form üblich. Die Dreifelderwirtschaft war unbe­kannt. Man kann auf eine höher entwickelte Wirtschaft vom Anfang des 18. Jahrhunderts an scliliessen, weil die Felder um diese Zeit zweimal vor der Herbstaussaat gepflügt wurden. Die Quellen sprechen vom Anbau des Weizens, des Roggens, der Gerste, des Hafers und ausserdem noch vom Anbau der Hirse und der Melone. Weinbau wurde nur ganz primitiv getrieben. Die Entwicklung des Handwerks und des Handels bietet einen Beweis für den wirtschaft­lichen Aufschwung, gleichzeitig sind aber beide davon abhängig. Die Entwicklung der Produk­tionskräfte machte nach 1660 Halt, sogar fiel sie zurück. Das war der Fall auf dem Gebiet des Handwerks und des Handels. Nach einem Verzeichnis aus dem Jahre 1702 beschäftigte sich 11% der Bevölkerung (94 Familien aus den 841 Familien) teilweise als Hauptbeschäftigung mit dem Handwerk. Die Reihenfolge der Handwerke gestaltete sich den Ansprüchen der Zeit entspre­chend folgendermássen: Stiefelmacher, Weber, Schnweider, Friseur, Kürschner, Bierbrauer und Zimmermann. In Hinsicht der Arbeitsverteilung standen die Hajdukenstädte am Anfang des 18. Jahrhunderts dem Niveau der Marktflecken nahe. Es gab nur in Böszörmény und Szoboszló einen minimalen Zwischenhandel. Der in der Landwirtschaft produzierte Warenübcrschuss wurde von den Bewohnern selbst auf dem Markt verkauft oder die Waren wurden unmittelbar von den Handwerkern gekauft. Der Austauschverkehr der Hajdukenstädte hatte nicht das Ausmass erreicht, dass es irgendeinen Zwischenhandel nötig gemacht hätte. IV. Die Gesellschaft der Hajdukenstädte in der Periode 1660—1720 Nach der Donationsurkunde von Bocskai erhielten etwa 10 000 Hajdukensoldaten das Recht in den privilegisierten Hajdukenstädten anzusiedeln. 1702 wurden nur 841 privilegisierte Fami­lienhäupter in das erste offizielle Verzeichnis der Bewohner aufgenommen, von denen nur 69% Angehörige der ersten ursprünglichen Ansiedler waren, die anderen wurden hier später sesshaft. Aus den bisher zur Verfügung stehenden Angaben ist es festzustellen, dass bicht alle Haj­dúkén in den Hajdukenstädten ansässig wurden. In den 1610-er Jahren betrug die Zahl der Familien 4 — 5000, welche Zalh sich immer verminderte. 1631 siedelten etwa 1000 Familien nach Derecske über, das als eine neu gegründete Hajdukensiedlung galt. Die Bewohnerzahl fiel beson­ders nach 1660 zurück. Zu dieser Zeit wohnten 3—400 Familien in den grösseren und etwa 100 Familien in den kleineren Hajdukenstädten. Die Verminderung der Bevölkerungszahl dauerte bis zum dritten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts. In diesem Zusammenhang ist die auffallende Angabe des Jahres 1702 zu verstehen. Unter dan Gründen des Rückfalls der Einwohnerzahl können die Verluste während der Kämpfe das 17. Jahrhunderts, dann die Übersiedlungen vor­kommen, die aber im Mangel an Angaben nicht genauer aufzudecken sind. Was nun die gesellschaftliche Lage der Hajdukenstädte betrifft, ist man nur auf Folgerun­gen angewiesen, wobei die Verzeichnisse vom Anfang des 18. Jahrhunderts Aufschluss geben können. Bis zum Jahre 1660 kann man die Gesellschaft der Hajdukenstädte als homogen betrachten, d. h. alle Bewohner waren Abkömmlinge der Hajdúkén. Die ansiedelnden Leibeigenen wurden nur in sehr geringer Anzahl in die Reihe der Stadtbürger mit vollem Recht aufgenommen. Sie wurden als Arbeitskräfte herangezogen, wenn sie Arbeitsstellen unter besseren Bedingungen erhielten, verhessen sie die Stadt, weil die Bewohner zum Zurückhalten der Leibeigenen äusseren Zwang nicht anwenden durften. Die Zahl der Hajdukenadeligen wurde nach 1660 besonders gering. Die Vorrechte der Haj­dukenstädte waren gefährdet. Die Erhöhung der Zahl der Stadtbewohner erwies sich als not­wendig, deshalb musste man die Erwerbung des Bürgerrechts erleichtern. Die Erleichterungen waren aber nur scheinbar günstig, weil die Ankömmlinge nach 1686 den Soldatendienst, die Ablieferung der Feldfrüchte und die Bezahlung der Steuer, den pflichtgemässen Transport über­nehmen mussten. Ausserdem hatten sie landwirtschaftliche Geräte nötig, sonst wären sie nicht imstande gewesen, ein verwüstetes Grundstück zu erhalten. Die Lage wurde dadurch noch er­schwert, dass die Gemeinschaft das Erbrecht des ursprünglichen Besitzers aufrechterhielt. Da

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