Poór János: A hajdú városok gazdasági és társadalmi helyzete (1607-1720) (A Hajdú-Bihar Megyei Múzeumok Közleményei 9. Debrecen, 1967)

Zusammenfassung

III. Das ivirtschaftliche Leben der Hajdukenstädte während der Zeit 1660—1720 In dieser Periode mussten die Hajdukenstädte eine neue Krise erleben, aber am Ende der Periode entfalteten sich auch schon die Zeichen der weiteren Erhebung. Der Fürst von Siebenbürgen György Rákóczi II. strebte sich nach dem Thron Polens. Die Hajdukenstädte unterstützten ihn mit ihren noch zur Verfügung stehenden Kräften bis zum Aessersten. Nach der Vernichtung des siebenbürgischen Heeres begannen die Türken ihre rächen­den Feldzüge, wobei die Hajdúkén sehr grosse Verluste erütten. Ihre militärische Bedeutung wurde ganz und gar vernichtet, die Bewohner der Städte, die nicht getötet wurden, verhessen ihre Wohnungen und entflohen. Siebenbürgen wurde ein Vasallenstaat der Türken. Die Hajdu­kenstädte kamen unter die Oberhoheit der Habsburger und seit den 1660-er Jahren waren sie gegen die Angriffe der Türken, Tataren und später der Kurutzen gänzlich ungeschützt. Obwohl einige Hajdúkén auf der Seite von Thököly kämpften, um ihre Vorrechte zu schützen, mussten sie auf die Seite der Habsburger treten. Vom Jahre 1686 an nahmen die Habsburger den mili­tärischen Dienst der Hajdúkén nicht mehr in Anspruch, sie mussten anstatt dessen Kriegssteuer zahlen und andere Dienste leisten. Sie schlössen sich dem Freiheitskrieg von Ferenc Rákóczi zwangsweise an. Man muss aber gestehen, dass sie über ihre Kräfte übernahmen, Soldaten zu stellen und andere Lasten des Freiheitskrieges zu tragen. Nach dem Fall des Freiheitskrieges war ein Teil der Städte nicht imstande, die bedrückenden Lasten zu tragen, infolgedessen verminderte sich die Einwohnerzahl fortwährend. Dieser Prozess nahm nur um das Jahr 1720 ein Ende, als wieder eine Zunahme der Bevölkerung zu beobachten war. Nach dem Jahr 1711 konnten sie nur auf tückischen Wegen wieder in den Besitz ihrer früheren Vorrechte kommen. Trotzdem kam Polgár 1715 unter die Oberhoheit des Kapitels von Eger, wodurch die Zahl der Hajdukenstädte auf sechs sank. Nach­dem das Komitat Szabolcs auch nach 1720 auf seinen Plan nicht verzichtete, die Vorrechte der Hajdukenstädte zu vernichten, hatten die Hajdúkén auch weiterhin schwere Proben zu bestehen. Die spezifische Grundstückorganisation, die sich in den Hajdukenstädten entwickelte, machte eine wesentliche Umwandlung in der behandelten Periode durch. Der Besitzer eines Grundstücks durfte die wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus den Vorrechten und aus der Nutz­barmachung der Felder um die Stadt ergaben, gemessen. Zur Erwiderung musste er aber gewisse Dienste u. a. Militärdienst leisten und später Steuer zahlen usw. Das Grundstück im engeren Sinne umfasste den Grund um das Haus, einen Garten mit den Tierställen und Ackerfeld, ausser­dem genoss er das Recht, die Wiesen und Weiden, sowie den Wald zu benutzen und Fische zu fangen. Bis zum letzten Drittel des 17. Jahrhunderts konnten die Besitzer über den Grund frei verfügen, sie durften ihn verkaufen, pfänden und verpachten. Vom Ende des 17. Jahrhunderts an wurde das Recht der Grundstückbesitzer durch die Gemeinschaft beschränkt. Sie durften ihre Grundstücke nur im Falle verkaufen, wenn sie weiterhin die Bewohner der Stadt blieben. Die Grundstücke, die Felder eines Umsiedlers, der die Stadt verliess, kamen wieder in den Besitz der Gemeinschaft, wodurchman die Auswanderung verhindern wollte. Infolge der Verminderung der Einwohnerzahl mussten die Bewohner über ihre Fähigkeiten Dienstleistungen übernehmen. Weil die wirtschaftlichen Vorteile — besonders im Falle der ärmeren Grundstückbesitzer — nicht im Verhältnis zu den Verpflichtungen standen, die Bestrebungen, die Auswanderung zu verhin­dern, scheiterten. Das Einkommen der Bewohner der Hajdukenstädte WTirde vor allem durch die Tierzucht gesichert. Die Ackerfelder nahmen vom 2. Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts an an Bedeutung zu. Bis zum letzten Drittel des 17. Jahrhunderts weideten die Rinder, Schafe und Pferde der Hajdu­kenstädte nur in gewaltigen ,,Flecken". Am Anfang des 18. Jahrhunderts sollte die Tierzucht trotz des Rückfalls doch eine grosse Bedeutung haben, sonst hätten sie die immer zunehmenden Staatslasten nicht decken können. Nach einem Verzeichnis aus dem Jahre 1702 war jede Familie im Besitze von 8,3 Tieren. Nach unserer Beurteilung stimmt diese Zahl nicht, der durchschnitt­liche Tierbestand sollte 15 — 20 betragen. Dem Niveau der Zeit entsprechend handelte es sich um eine extensive Tierzucht, obwohl die Winterung unter häuslichen Umständen, sogar in Stäl­len bekannt war. Das erwähnte Verzeichnis enthält Angaben, dass nicht nur die Melkkühe und Kälber, sondern auch die anderen Tiere abends nach Hause getrieben wurden. Die Ackerbauwirtschaft blieb in der behandelten Periode im Rahmen der Selbstversorgung. In der Flur der Hajdukenstädte fand meistens geregelte Wechselwirtschaft statt. Dieser Feststel­lung scheint die Tatsache zu widersprechen, dass Felder in unbeschränkter Menge zur Verfügung

Next

/
Oldalképek
Tartalom