Nyakas Miklós szerk.: Hajdúsági Múzeum Évkönyve 4. (Hajdúböszörmény, 1980)

TÖRTÉNELEM — GESCHICHTE - Gesellschaftliche Auseinandersetzungen um die Flurbereinigungen im Hajdúböszörmény 1851—1878

Auch nachdem die gegen Bálint Szente angestrengte Strafsache längst abgeschlos­sen war, machte die Flurbereinigung in Böszörmény nur recht zaghafte Fortschritte, obwohl immer deutlicher zu Tage trat, daß der ungeregelte Grundbesitz eine der be­deutsamsten Ertragsquellen der Grundbesitzer, nämlich die Viehzucht, gefährdete. Im Jahre 1868 setzte die Vollversammlung von Böszörmény die Frage der Flurbereinigung erneut auf die Tagesordnung und entgegen der Anordnung durch das Gesetz von 1840 gab sie den Erlaß, daß die im Jahre 1784 verteilten inneren Ländereien als Grundlage genommen werden. Auf diese Weise wurde die Abgleichung ausgearbeitet. Im Jahre 1876 erhob jedoch ein Stadtvertreter von Böszörmény Klage dagegen und verlangte, den gegenwärtigen Besitz eines jeden als Grundlage zu nehmen. Da aufgrund eines am 1. Januar 1872 in Kraft getretenen Gesetzes alle Angelegenheiten in Sachen Flur­bereinigung und Angleichung in den Machtbereich des zu der Zeit aufgestellten Ge­richtsstuhles gehörten, machte das Justizministerium — aufgrund einer Klage — von dem genannten Zeitpunkt an alle Maßnahmen des Flurbereinigungsausschusses zu­nichte und ordnete ein Verfahren vor dem königlichen Gerichtsstuhl zu Debrecen an. Hier wurde 1881 die Entscheidung getroffen, wonach der gegenwärtige Besitz als Schlüssel zur Flurbereinigung angewendet werden mußte. Der gegen Bálint Szente angestrengte Strafprozeß gibt ein treues Bild von dem bis zum Haß entarteten Widerspruch, der sich zwischen den alteingesessenen Heidu­cken und den zugewanderten Grundbesitzern entsponnen hatte, weil die alteingesesse­nen Heiducken die Ländereien der Zugezogenen umsonst haben wollten. Jedoch war dieses an die Stände erinnernde Bestreben während der vollkommenen Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft schon ganz und gar unzeitgemäß und konnte zu keinem Erfolg führen. In Böszörmény wurde die Flurbereinigung im Jahre 1889 nach dem vom königlichen Gerichtsstuhl zu Debrecen beschlossenen Prinzip zuende geführt. 292

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