A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1981 (Debrecen, 1983)

Történelem - Nyakas Miklós: Die Organisierung des Komitats Hajdu 1876/77

der hier noch nicht erwähnte Verwaltungsausschluss der bedeutendste. Man setz­te ihm zur Aufgabe, für die Übereinstimmung in den einzelnen Bereichen der Verwaltung zu sorgen, die Tätigkeit der Selbstverwaltungsorgane zu unterstüt­zen, und zwar so, dass die Zielsetzungen des Staates bzw. der Regierung nicht gefährdet werden. Durch den Gesetzesartikel 1876/6 wurde der Verwaltungs­ausschuss mit einem deratig ausgedehnten und wichtigen Wirkungskreis be­traut, dass — laut einem Artikel aus der Tageszeitung Pesti Napló — „ ... es nicht einmal verwunderlich ist, wenn die Obergespane ebenso wie die führende Kreise in den Komitaten darauf bedacht sind, ihre Leute in die im eingentlichen zur Führung berufene Körperschaft der Administration einzuführen." 25 Auf den ersten Blick mag es den Anschein gehabt haben, dass der Ver­waltungsausschuss ein Organ der Komitatsselbstverwaltung war, in Wirklich­keit bestand sein Aufgabenkreis aber darin, den zentralen Regierungswillen in den Organen der Komitatsselbstverwaltung durchzusetzen. Über die Wichtigkeit dieser Sache war Kálmán Tisza sich im klaren, was er den Obergespan des Ko­mitats Hajdú auch wissen Hess. Dies war auch der Grund dafür, dass zwischen dem 20. und dem 30. September eine ausserordentliche Sitzung des Munizipalra­tes einberufen werden musste, um den Verwaltungsausschuss zu wählen. Am 16. September rief der Premierminister die Obergespane nach Budapest zu einer Beratung zusammen, auf welcher — wie dies im Reskript nachzulesen ist — „die an die Verwaltungsausschüsse zu erteilenden Anweisungen und Satzungen zu besprechen sind." 26 Einen Beweis, wie stark der Ausschuss der Regierung ver­pflichtet war, liefert auch die Tatsache, dass Mihály Gaál, der seiner Achtund­vierziger Ansichten halber bekannt war, da er als Mitglied in diesen Ausschuss gewählt worden war, hieraufhin am nächsten Tage abdankte. 27 Mitglieder von Amts wegen waren übrigens der Obergespan als Vorsitzender, der Obernotar, der Amtsanwalt ,der Waisenamtsassessor, der Oberamtsarzt, der königliche Steuerinspektor, der Inspektor für Unterrichtswesen, der königliche Anwalt, der Bereichsdirektor der Post und des Telegraphenamtes sowie zehn gewählte Mu­nizipalmitglieder (István Csapó, Gábor Budaházy, Sámuel Tury, Sámuel Fogh­tövy, Dezső Lukács, Béla Zlinszky, Gábor Nagy, Béla Ránki, Lajos Ludmann und Mihály Gaál). 28 Jährlich zweimal lieferte der Verwaltungsausschuss einen Bericht über die Zustände in der Komitatsverwaltung beim Innenminister. In der Anfangsperiode bestand zweifellos die grösste Sorge darin, die Steuern einzutreiben. 29 Die Grundlage für die verwaltungsmässige Aufteilung des Komitats wurde am 4./5. September 1876 auf der konstituierenden Munizipalsitzung geschaffen. In Anbetracht der Grösse des Komitats wurde von vornherein in Erwägung ge­zogen, nur zwei Stuhlrichterbereiche zu bilden. Im übrigend warnte Kálmán Tisza Miskolczy auch nachdrücklich davor, dass erwägen der gefährlichen Fi­nanzlage des Staates bzw. der steuerzahlenden Bürger einen dritten Stuhlrich­terbreich" sowieso nicht bewilligen würde. 30 An dieser Stelle soll erwähnt wer­den, dass sich Vámospércs — bis dahin eine Stadtgemeinde — mit einer Bitt­25 Pesti Napló, 14. Sept. 1876. Jhg. 27. 221/1. Vgl. Csizmadia, Andor: A „Közigazga­tási Bizottság" a polgári állani szervezetében. Jogtörténeti tanulmányok II. i. m. (Das Allgemeine Verwaltungskomitee" im Organismus des bürgerlichen States. Rechtshistorische Studien. II.) 26 HBmL. 901. c. 1. 21/1876. H. főisp. ir. 27 Debreczeni Ellenőr, 26. Sept. 1876. 1. 28 HBmL IV. B. 902. a. 1. 26. Sept. 1876. 29 Zu diesen Schwierigkeiten siehe die Entscheidung der Vollversammlung 771/1876. Zur Bemessung der Bodensteuer wurden zwei Katasterämter und Katasterkrei­se gebildet, die ihren Sitz in Debrecen und Hajdúböszörmény hatten. HBmL 901. с 1. 173/1876. H. főisp. ir. 30 Ebenda 60/1876. H. főisp. ir. Tisza К. Miskolczynak. Er stimmt aben dafür, dass neben den beiden Stuhlrichtern noch je ein Hilfsstuhlrichter eingestellt wird. 233

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