A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1971 (Debrecen, 1972)

Történelem – Geschichte - Rácz István: Wiederaufwecken der Rechte auf Landesadel in den Haiduckenstädten

István Rácz WIEDERAUFWECKEN DER RECHTE AUF LANDESADEL IN HAIDUCKENSTÄDTEN Die ursprüngliche Haiduckenfreiheit hat sich gegen die Wende vom 18. zum 19. Jahr­hundert wesentlich verändert. Bocskai stiftete 1606 für seine bevorrechteten Haiducken­soldaten einen kollektiven Adeligenstand. Das bedeutete, dass sie über den ihnen zugeteil­ten Grund wie über ihr Eigentum verfügten und den Steuern aller Art enthoben wurden. Ihre einzige Verpflichtung war der Soldatendienst, der seinem Wesen nach dem individuel­len Aufgebot der Adeligen (der Insurrektion) entsprach. Die Haiducken unterschieden sich von den Landesadeligen bloss darin, dass sie von ihren Privilegien nur innerhalb der Hai­duckenstädte Gebrauch nehmen durften. Am Ende des 17. Jahrhunderts hat die königliche Macht den Haiduckenstädten eine staatliche Steuer auferlegt. Der Haiduckenbezirk hat jährlich ungefähr 20 000 Gulden be­zahlt. Daneben ist auch ihre persönliche Aufgebotspflicht geblieben, sogar mussten sie ab Ende des 18. Anfang des 19. Jahrhunderts in die ständige Armee Regruten schicken. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde auch eine Haussteuer (domestica cassa) für die Verwaltungskosten den Haiduckenstädten auferlegt. Sie betrug jährlich um 10 000 Gulden. Die Städte wurden auch mit einer Kirchensteuer beschwert, die bei den Einwohnern ihren materiellen Quellen nach in Natur und Geld eingesammelt wurde. Die Verpflichtun­gen wurden von städtischen Plichtarbeiten ergänzt. Die Pflichtarbeiten erfolgten auf vielerlei Art, am schwersten war doch die ,,lange Fuhre". Die Bewohner der Städte muss­ten selbst die als Steuer eingesammelten Lebensmittel und Futter in die Militärdepots fern­liegender Gebiete, nach Arad, Várad (Grosswardein), Munkács befördern. Trotz dem, dass die ursprüngliche Haiduckenfreiheit durch die Steuern wesentlich be­schränkt wurde, haben die gebliebenen Privilegien, besonders die Grunderwerbsmöglich­keiten die Bevölkerung der herumliegenden Komitate in die Haiduckenstädte ständig ge­lockt. Für die grossangelegte Einsiedlung ist charakteristisch, dass sich die Bevölkerung der Haiduckenstädte in den sieben Jahrzehnten zwischen 1777 und 1846 verdreifacht hat: sie wuchs von 23 000 auf 69 000. Die meisten Einwanderer waren Leibeigene, es gab aber unter ihnen auch viele Adelige. Die Leibeigenen wurden durch die persönliche Freiheit und durch den freien Haiduckenboden angezogen. Die angesiedelten Adeligen waren sog. Papieradelige, sie hatten nur Adelsbrief. Dazu haben sie in den Haiduckenstädten Gutbe­sitz erworben. So bestand die Bevölkerung der Haiduckenstädte letzten Endes aus drei Schichten: aus Stammhaiducken, die die Privilegien und den Haiduckenboden für ihre militärischen Verdienste erhielten, aus Adeligen, deren grösster Teil aus anderen Munizipien hieher zog, hier in Haiduckenhőfen wohnte, die in ihrem Eigentum waren, und von denen er lebte,­endlich aus Nichtadeligen, das heisst Bauern, deren einer Teil gleichfalls einen Haiducken­hof erworben hat, während die anderen als Hofgänger in den Haiduckenstädten lebten. Die letzten wurden auch coloni, bzw. inquilini genannt. Die relative Fülle an Boden hat bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verhin­dert, dass sich eine grössere gesellschaftliche Differenz in den Haiduckenstädten entfalte­te. Danach wurden aber die Zeichen der relativen Übervölkerung sichtbar. Der hervorra­gende Statistiker der Zeit Elek Fényes hat in seinem Aufsatz von 1842 mitgeteilt, dass die Bevölkerungsdichte der Haiduckenstädte die des benachbarten Komitats Szabolcs weit über­stiegen hat, der Haiduckenbezirk sogar unter den Munizipien am dichtesten hinter dem Komitat Várasd bevölkt war. In den Haiduckenstädten hat sich also eine gesellschaftliche Spannung notwendigerweise entwickelt, die die Bevölkerung der Städte mehrfach umge­schichtet hat. 143

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