Arrabona - Múzeumi közlemények 31-33. (Győr, 1994)

Domonkos Ottó: A győri céhes takácsokról

Über die Raaber Weberzunft Vom Anfang des XV.-XVI. Jahrhunderts sind auf dem Gebiet des historischen Ungarn größere Regionen von weberzunf torganisationen zu beobachten. Hinsichtlich deren Stär­kung und Einflusses bzw. der Verbreitung des Anziehungskreises können wir uns im Falle von Wien-Preßburg, Hermannstadt, Klausenburg, Besztercebanya, Buda und Pest auf die Daten des Zunftkatasters stützen. Die Preßburger Weber erwarben sich im Jahre 1552 Statuten, deren bekräftigte Vari­ante sie vom Stadtrat im Jahre 1578 bekamen. Darin wurde ihnen schon das Recht zuge­sprochen, daß sie auch Meister vom Lande verdingen dürfen. Zunftbriefe wurden mit der Bewilligung des Magistrats auch anderen Städten verliehen. Diese Tätigkeit entfaltete sich nach der Vertreibung der Türken, während der Neuorganisierung der befreiten Gebiete. Die Verleihungen verbreiteten sich weit über die Gebiete des nahelegenen Raab, Fertőrá­kos und des Komitats Wieselburg, bis hinunter zu den Webermeistern von Nagyvázsony, Igal /Komitat Somogy/ und von Nagykanizsa. Der Stadt Raab kam unmittelbar nach der türkischen Besatzung zwischen 1583-1588 als Sitz des Hauptkapitäns der Grenzfestungen eine besondere Rolle zu. Dies zog die die verschiedensten Handwerker an, man kann sogar auch unter den Soldaten Zunftorganisa­tionen in manchen Gewerben finden. Die Raaber Weber bekam ihre erste Zunftbrief­abschrift um 1600 herum von den Preßburgern. Den Zunftbrief hatten jene Weber bei sich, die bei dem Militär tätig waren, so kam es 1625 zu einer weiteren Bitte der Raaber Hand­werker. Dieser Text lag dem durch das Kapitel im nächsten Jahr herausgegebenen und bekräftigten Zunftbrief zugrunde. In dieser Zunft machten deutsche und ungarische We­ber gemeinsam von den Regeln Gebrauch. Der zwischen den Herstellern der zweierlei Er­zeugnisse ausgebrochene Zwist stellt unter Beweis, daß Herkunftsgegensätze bzw. verschiedene Sitten in der Zunft einen Konflikt herbeiführten. Unter dieser Bezugnahme baten die ungarischen Weber im Jahre 1694 der König um Regeln in ungarischer Sprache und bekamen sie sie auch. Diese berechtigten die Raaber Zunft auch unter anderem zur Aufnahme von Handwerkern aus der Provinz. Aus ihrer erhaltengebliebenen Protokolle könnten wir ab 1699 aus den umliegenden Dörfern, größtenteils aus dem Gebiet des Kapitelbesitzes die Namen und Wohnorte der aufgenommenen Handwerker und die Zahl der aufgenommenen Lehrjungen erheben. So konnten wir uns darüber ein Bild machen, wo und von wieviel Handwerkern zur gleichen Zeit gearbeitet und wieviel Lehrjungen von ihnen während ihrer Lebenszeit befreit wurde, bzw. über wieviel Jahre hindurch sie das Webergewerbe ausübten. Diese Daten weisen auch nach, daß das Weben nicht innerhalb einer Bauernwirtschaft von sebstversorgeneder Art getätigt wurde, sondern es war die Pflicht und das Recht der sich darauf spezialistierten Handwerker, aus den gebrachten Fäden nach Wunsch Leinen zu weben. 201

Next

/
Oldalképek
Tartalom