Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 29. 1998-1999 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (2000)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Probleme der Zweiteilung des Illyricums. p. 65–73.

nicht in ein und dieselbe Provinz gelangten. Mit der die ethnischen, geographischen und wirtschaftlichen Gege­benheiten nicht berücksichtigenden Grenzlinie teilte er die Pannonier bewußt (Fitz 1993-1995, 1, 32-41). Allerdings muß diese frühesten Datierung der Provinz­teilung bei weitem nicht unbedingt stichhaltig sein, noch weniger ist es die einzige mögliche Hypothese. A. Plautius - der unter den Statthaltern Pannoniens genannt wird (Fitz 1993-1995, 142, Nr. 49) und 43 mit der legio Villi Hispana in den britannischen Eroberungskrieg zog ­ließ einer Inschrift zufolge in Dalmatien zwischen Tergeste und Tarsatica Straßenbauarbeiten vornehmen (CIL, V, 698). Die Inschrift des С Ummidius Durmius Quadratus bezeichnet ihn als legátus divi Claudi in Illyrico (CIL, X, 5182). Die im Jahre 54 (CIL, XVI, 2) und 60 (CIL, XVI, 4) abgerüsteten Soldaten der in Pannonién stationierten Truppen wurden aus der illyrischen Armee entlassen. Sex. Palpellius Hister war der erste, der bei Tacitus als Statthalter Pannoniens angeführt ist: Claudius ... scripsitque Palpellio Histro, qui Pannoniam praesidebat ... (Tac, Ann. XII, 29, 2). Auf einer Inschrift (CIL, X, 6225) war L. Tampius Flavianus der erste (68/69), der als Statthalter der Provinz Pannonién bezeichnet wird. In dem cursus honorum des A. Ducenius Geminus wird dieser einige Jahre früher, in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre, als Statthalter Dalmatiens (CIL, III, 7267) genannt. Diesen Angaben scheint die C. Calvisius Sabinus erwähnende Dio­Cassius-Angabe (LIX, 18,4) zu widersprechen, laut der er vor 39 Pannonién regierte. Dio aber kann man, was die Benennung Illyricum anbelangt, überhaupt nicht in Betracht ziehen (Fitz 1993-1995, 40). Seit der Zeit des Augustus benutzt er die Bezeichnung Illyricum gar nicht, so war bei der 27 v. Chr. erfolgten Aufzählung der Provinzen der Name der Provinz Dalmatien (LUI, 12, 4), der Schauplatz der Kriegshandlungen von 12-9 v. Chr. und 6-9 war Dalmatien (LIV, 34, 4; LVI, 31, 1) bzw. Pannonién (LV, 32, 3, LVI, 17, 1, LVII, 3, 1; 4, 1; 6, 4). Für seine widersprüchliche Namenbenutzung ist die Erwähnung des M. Valerius Messala Messalinus (LV, 29, 1) charakteristisch, der Statthalter Dalmatiens und Pannoniens war. Neben den als authentisch zu betrachtenden überein­stimmenden Angaben ist es beachtenswert, daß sich von den aus der Zeit nach 20 n. Chr. bekannten Statthaltern in den beiden Provinzen bis zum Jahre 50 kein einziger zur gleichen Zeit im Illyricum aufhielt (Fitz 1993-1995, 37­38, s. Anhang). Diese Angaben deuten übereinstimmend darauf, daß der Provinzname Pannónia bis 50 nicht bestätigt werden kann. In allen bekannten Fällen ist vom Illyricum die Rede. Der Interpretation Tibor Nagys zufolge, der die Trennung Dalmatiens von Pannonién noch früher ansetzt als die angeführten Daten, fand eine geistreiche Erklärung für die widersprüchliche Lösung: Zur Zeit der Dynastie Iulius -Claudius blieb der offizielle Name des späteren Pannoniens Illyricum (Nagy 1981, 337, Anm.*). Diese Annahme allerdings gibt keine Erklärung für den zwischen dem dalmatischen Straßenbau des A. Plautius und der Befehlsgewalt über die legio Villi Hispana bestehenden Widerspruch und bietet auch keine Erklärung dafür, was der Grund für die Änderung des Provinznamens von dem ein halbes Jahrhundert hindurch benutzten Namen Illyricum auf Pannonién war. Wenn die Teilung des großen Illyricums tatsächlich in den ersten Jahren des 1. Jahrhunderts erfolgt war, müßte der sich niemals deckende Wechsel der Statthalter beider Provinzen als ein besonderer Zufall angesehen werden. Was meine Annahme betrifft, so kann es für die Tiberius zugeschrieben Provinzgrenze zwischen Dalmatien und Pannonién zwanglos auch eine andere Erklärung geben. Durch die innere Gliederung des Illyricums, das heißt durch die Kontrollzone, durch das Territorium der Legionen, durch die Grenze der von ihnen kontrollierten civitates können von Anfang an bewußt die gefährlichen Völker getrennt worden sein, und diese Ordnung wurde auch nicht durch die Festlegung der Provinzgrenzen modifiziert. Tiberius unternahm bereits im Jahre 20 Schritte zur Verminderung der überdimensionierten Armee, als er die legio Villi Hispana vorübergehend, aber für längere Zeit nach Afrika schickte (Tac. Ann. III, 9; Ritterling 1924/25, 1665-1666). Bei der Beurteilung der Provinzteilung wurde die Forschung von dem sich seit der zweiten Hälfte bis zum Ende des 1. Jahrhunderts herausgestalteten Provinzbild, von der Funktion der Armee und dem Urbanisierungs­prozeß beeinflußt bzw. die Einschätzung der tatsächlichen Situation beeinträchtigt. Die Ausdehnung der Provinz­grenzen mußte in der der Eroberung folgenden Periode nicht auch unbedingt die Einrichtung der römischen Verwaltung in den neuen Gebieten zur Folge haben. Dazu waren nur die militärischen Voraussetzungen gegeben, die an den notwendigen strategischen Punkten errichteten Lager, die die Versorgung sicherstellenden wichtigeren Straßen, die unter militärischer Aufsicht stehenden lokalen Organisationen der eroberten Völker, die civitatis. Die grundlegenden Einheiten der Provinzorganisation, die Städte und das an diese gebundene romanisierte Bürger­tum fehlten noch. Die Teilung des Illyricums im Jahre 9 oder 20 n. Chr. würde bedeuten, daß die in der Entwicklung zurückgebliebene Hälfte des gerade nur pazifizierten Gebietes von dem teils auf italischem Niveau stehenden Teil der Provinz getrennt worden wäre. Eine Teilung in diesem Stadium hätte wohl kaum zur Förderung der Provinzentwicklung beigetragen. In den zur Zeit des Augustus eroberten Gebieten, was zeitlich nicht wesentlich von der Besetzung des Gebietes der Pannonier und Dalmaten abweicht, kam es erst nach einer längeren Übergangszeit zur Provinzeinrichtung. Rätien und Vindelicia standen in der Zeit nach der unmittelbaren Besetzung, nach 15 v. Chr., unter der Aufsicht des von der rheinischen Armee gesandten Legátus bzw. Offiziers (Winkler 1971, 50). Ähnlich 66

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