Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 29. 1998-1999 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (2000)

Szemle – Rundschau - Fitz Jenő: Epigraphica XV. p. 159–165.

L. Octavius Faustinianus (1) durchlief eine gewohnte munizipale Laufbahn, die - wie aus der Inschrift hervorgeht - bis zur Würde eines // vir quinquennalis verfolgt werden kann. Demgegenüber aber war L. Octavius Faustinianus (2) nicht nur decurio von Savaria, sondern auch von Carnuntum. Dann gelangte er mit dem equo publico in den Ritterstand und setzte seinen Weg auf der munizipalen Rangleiter nicht weiter fort. Bevor er die militärische Laufbahn eines Ritters aufnahm, war er sacerdos der Provinz Oberpannonien, das heißt ihm wurde die höchste munizipale Ehrung zu teil. Die Laufbahn der beiden Personen ergänzt sich nicht, sondern die eine schließt die andere aus: Faustinianus (2) gelangte als Dekurio der beiden coloniae in den Ritterstand, diese kaiserliche Gnade wurde Faustinianus (1) bis zum Ende seiner aufgezeichneten Laufbahn nicht zu teil. Die beiden voneinander abweichenden Laufbahnen lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, daß es sich um zwei verschiedenen Personen handelt. Der vermutlich identische Name deutet in diesem Fall aller Wahr­scheinlichkeit darauf hin, daß hinter diesen Karrieren Vater und Sohn zu sehen sind, die - die bisherige Annahme bestätigend - aus Savaria stammten. Der Vater (Faustinianus 1) durchlief die gewohnte munizipale Karriere. Auf die gesteigerte Bedeutung der Familie und die Erstarkung ihrer materiellen Situation weist, daß der Sohn nicht nur Mitglied des ordo seiner Geburtsstadt, sondern auch des ordo von Carnuntum wurde. Dieses gesteigerte gesellschaftlich-wirtschaftliche Gewicht machte die Aufnahme in den Ritterstand vollständig. Der Rang eines equo publico wiederum macht - die Fest­stellung vorausgesetzt, daß dieser Titel dem ersten Ritter einer Familie gebührte - eindeutig, daß in der Laufbahn des Faustinianus (1) die Zugehörigkeit zum Ritterstand nicht zufällig unterblieben war. 27. Aurelius Valerinus praefectus legionis Aus den Ruinen der mittelalterlichen Kirche in Baracska-Szentiván puszta kam eine größere Basis (120x85x54 cm) mit den Gestalten Iuppiters, Iunos und Minervas an den Nebenseiten zum Vorschein. Das Inschriftfeld ist von einem Astragalgeflecht umrahmt. Der obere Teil der Inschrift wurde im Mittelalter mit einem Doppelkreuz in einem ovalen Rahmen versehen. Die Basis war im Laufe des Mittelalters bekannt, wird sie doch in der Chronik des Simon Kézai, als vom Grab des hunnischen Führers Keve stammend, erwähnt. Der Text der Inschrift wurde teils durch die ovale Einmeißelung, teils durch die jahrhundertelangen, zer­störenden Witterungseinflüsse stark in Mitleidenschaft gezogen. Ihre Lesung und Ergänzung kann folgen­dermaßen versucht werden: [I(ovi)] O(ptimo) M(aximo) I [Iun]o[ni Re]g(inae) I [et] Mi[nervae I A] ur[elius] I Valer[ianu]s I p[raef(ectus)] le[g(ionis) II] Ad(iutricis) I [—]t I [—]ae I [---] I [— ]a[ — ]us I [—]. Aurelius Valerianus war der bisher unbekannte Präfekt der legio II Adiutrix in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts. Die bisher bekannten Befehlshaber der Legion im Ritterstand sind: P. Aelius Aelianus 264/65-267 Fitz 1993-95, 1070, Nr. 701 Clementius Valerius 267 Fitz 1993-95, 1071, Nr. 702 Marcellinus Aurelius Frontinus 268 Fitz 1993-95, 1071, Nr. 703 Aelius Paternianus 283-285 Fitz 1993-95, 1072, Nr. 705 Aurelius Firmus 290 Fitz 1993-95, 1073, Nr. 706 Aurelius Valerianus stand vermutlich nach Aurelius Frontinus, zwischen 270 und 283, oder als einer der Nachfolger des Aelius Paternianus zwischen 285 und 290 an der Spitze der Aquincumer Legion. 28. Die Grenze Pannónia Superiors und Inferiors nach 214 Als Caracalla im Jahre 214 die legio 1 Adiutrix der Streitmacht Pannónia Inferiors zuordnete, wurde nicht nur das militärische Gewicht der beiden Provinzen, sondern auch der Rang des Statthalters von Nie­derpannonien modifiziert, aber auch die Grenzlinie zwischen den beiden Provinzen. Früher beschränkte die Forschung die Grenzmodifizierung auf den sich ver­schmälernden östlichen Teil Pannónia Superiors, in der vom westlichen Rand Brigetios nach Süden ziehenden Linie, die oberhalb von Bodajk die westliche Grenze Pannónia Inferirors erreichte (so Graf 1936, 40 und auch auf der Karte des Budapest-Bandes L34 der 1968 herausgegebenen Tabula Imperii Romanii. A-quincum ­Sarmizegetusa-Sirmium). Diese Grenze hätte die gebietsmäßige Proportion der beiden Provinzen im 2. Jahrhundert beibehalten, die sich mit 3:1 nach dem Legionsverhältnis richtete. Das neue 2:2 Verhältnis der Legionen hätte ohne entsprechende Gebietsreglung den Schutz Oberpannoniens verringert und das Wirkungs­und Nachschubsgebiet der Brigetioer Legion einge­schränkt. Diese bescheidene Grenzkorrektur kann eher als nicht durchdachte Vorstellung aus dem 19.-20. Jahr­hundert bewertet werden, denn als Irrtum der die tatsächliche Situation real einschätzenden römischen Regierung. In der ungarischen Forschung sind schon seit einiger Zeit Zweifel an der irreal gezogenen Grenzlinie aufgekommen (Mócsy 1962, 587-588; Fitz 1978, 71-

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