Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 27. 1993-1997 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1998)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Inschriften des Tumulus von Baláca. p. 89–121.

Zum Grabaltar gehörende Fragmente: Fragment Größe Nummer Quadrant TI/T S •SA / 1 •AV VO 0 ONO /AVO 6,6 / 5,9 cm. 6,2 / 5,6 cm. 5,9 cm. 5,5 cm 5,5/5,0 cm. 326, ohne Nummer 167. 372,373. 166. 190, 191, 192. 44. 36. 34. 36. 34. Das Bruchstück, welches die linke obere Ecke der Inschrift bildet, hängt mit den Buchstaben TI und dem darunter befindlichen T nicht mit den am rechten Rand bzw. in dessen Nähe verbliebenen, zusammen fügbaren Buchstaben-grup-pen zusammen. In der ersten Zeile sind TL Claudio Ti. f., bzw. dessen Varianten anzunehmen, ohne daß sich daraus Schlußfolgerungen auf die Zeilenlänge erge-ben könnten. Infolgedessen ist auch die Ergänzung der nachfolgenden Zeilen nicht eindeutig. Auf Grund der Buchstabengrößen sind zwei Variationen möglich: Zeile 1. Variation 2. Variation 1. 3. 4. 5. 6. TI О T S • SA VO I • AVONO AVO TI О T VO S «SA I • AVONO AVO Das am Anfang der 2. Zeile stehende T könnte der Anfangsbuchstabe des cognomen, tribus oder des Herkunftsortes sein, falls es nicht die Fortsetzung des am Ende 1.Zeile stehenden unbekannten Namens ist. In der ersten Variation kann es in keinem Fall mit dem in der Mitte der Inschrift befindlichen Bruchstück S • SA in Verbindung gebracht werden, welches auch mit dem am Zeilenende befindlichen VO kein deutbares Wort bildet. Die erste Variation kann in der Ergänzung der Inschrift nicht in Betracht kommen. Die mit der Inschrift verknüpfbaren Fragmente können in einer Hinsicht zur Ergänzung der weiteren Inschriften beitragen, und zwar auf Grund der am Ende der 2., 3. un 4. Zeile befindlichen Bruchstücke VO, AVONO, AVO. Vor dem AVONO der 3. Zeile steht ein Trennungs­zeichen, an dieser Stelle können wir also mit einem kompletten cognomen rechnen. Möglicherweise ist auf den sel-ben cognomen - oder seine Variante - auch das darunter befindliche Fragment AVO ergänzbar, obwohl es auch als ein selbständiges Wort in der Form avo­Großvater anzusehen ist. In der 2. Zeile ist Ergänzung von VO auf [>4]vo, wenn auch nicht auszuschließen, so doch zweifelhaft. Avono und Varianten sind im lateinischen Namensgut nicht unbekannt (Die Namensformen Avo, Avonus, Avono s. Onomasticon 1994, 237.). Avono kann ebenso Dativ wie Nominativ sein, die letztere Möglichkeit scheint in der 4. Zeile der Inschrift wahrschein-licher zu Sein. Falls die in der 5. und eventuell in der 3. Zeile befindlichen Frag-mente auf denselben cognomen Ergänzbar sind, führten diesen in der Inschrift zwei oder drei Personen. Das weist darauf hin, daß in der hier bestatteten Fami-lie dieses cognomen wiederholt vorkam. Ohne daraus weitreichende Schlüsse ziehen zu wollen, möchten wir auf zwei weitere Möglichkeiten hinweisen. Die Fragmente AV und VO der 4. Inschrift beziehen sich auf Familienmitglieder na-mens Ava bzw. Avono. Auch sonst weist die 2. Inschrift mehrere Ähnlichkeiten mit unserer Inschrift auf. Am Anfang der 1.-2. Zeile beider Altäre steht TI / T bzw. TI / TO. Es ergibt sich die Möglichkeit, daß in der 2.Zeile beider Inschriften das Bruchstück desselben Herkunftsortes erhalten blieb, mit den Anfangsbuchstaben TO / T, in der Form Tolentino. Das könnte bedeuten, daß die Struktur der 1. Zeile beider Inschriften identisch oder ähnlich war. Das cognomen des Toten blieb in keiner Inschrift erhalten, in der 2. Inschrift steht am Ende der Zeile das auf den Her-kunftsort hindeutende [do]m(o). In der dritten Inschrift endet die Zeile mit dem Buchstaben O, der sowohl zum cognomen, wie auch zu [dom]o gehören kann. Die Möglichkeit einer Gegenüberstellung bietet sich auch in der 2. Zeile an, wo TO HO bzw. T VO den gleichen Herkunftsort und einen ähn-lichen, aber unterschiedlichen Rang umfaßt. Z.B.: To[lent(ino), e\q(uiti) [R(oma-no), pr(aefecto) c(o)]ho(rtis), bzw. T[olentino eq\uo \ [publico], oder[d]uo \ [viro]. Die meisten Probleme ergeben sich in der 3. Zeile der Inschrift. Im Falle der Variation [eq]vo [publico] kann auf Grund des verfügbaren Platzes nur der Name des einen Grabmalstellers folgen, in der Form [?Claudiu]s Sa[—]. Die vollständige Ausschreibung des nomen 103

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